7071-W
Änderung der Richtlinie für die Gewährung von
außerordentlicher Wirtschaftshilfe des Bundes für November 2020 (Novemberhilfe)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 21. Dezember 2020, Az. PGÜ-3560-3/2/262
- 1. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie „Richtlinie für die Gewährung von außerordentlicher Wirtschaftshilfe des Bundes für November 2020 (Novemberhilfe)“ vom 24. November 2020 (BayMBl. Nr. 680) wird wie folgt geändert:
In Nr. 7.2 Satz 3 wird die Angabe „10.000“ durch die Angabe „50.000“ ersetzt.
- 2. Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 24. November 2020 in Kraft.
Dr. Sabine Jarothe
Ministerialdirektorin