Fundstelle GVBl. 2013 S. 574

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Sonstiges


Proklamation des Bayerischen Ministerpräsidenten
zum Bayerischen Gedenktag
für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation

Vom 27. August 2013


Zum Ende des Zweiten Weltkrieges und in den Jahren danach wurden Millionen Menschen in den historischen deutschen Ost- und Siedlungsgebieten Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation. Sie verloren ihr Eigentum, ihre Heimat und viele auch ihr Leben.

Bayern möchte die Erinnerung an diese Ereignisse für die künftigen Generationen lebendig halten und zu Verantwortung und Versöhnung mahnen. Daher erkläre ich den zweiten Sonntag im September, beginnend ab dem Jahr 2014, zum jährlichen „Bayerischen Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation“.

Dieser Gedenktag ist ein Beitrag zum demokratischen Bewusstsein in unserem Land und dient dem Auftrag der Völkerverständigung in Europa. Er relativiert nicht das Gedenken an andere Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und des Zweiten Weltkrieges. Er ist vielmehr ein Tag der Erinnerung und der Mahnung zur Wahrung der Menschenrechte, für Frieden und Freiheit. Vertreibung und Deportation sollen im Sinn der Charta der deutschen Heimatvertriebenen als Mittel der Politik geächtet bleiben. Der „Bayerische Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation“ würdigt zugleich die gelungene Integration und die Aufbauleistung der Heimatvertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler in Bayern.

Ich rufe dazu auf, diesen Tag jedes Jahr in würdiger Weise zusammen mit den Heimatvertriebenen, Aussiedlern und Spätaussiedlern in Bayern zu begehen.

München, den 27. August 2013

Der Bayerische Ministerpräsident


Horst  S e e h o f e r