Es ist eine Stelle für eine Richterin/einen Richter am Sozialgericht Nürnberg
– als weitere aufsichtführende Richterin/als weiterer aufsichtführender Richter –
(BesGr R 2) neu zu besetzen.
Bis zum 19. Februar 2009 können auf dem Dienstweg Bewerbungen beim Präsidenten des Bayerischen Landessozialgerichts eingereicht werden.
Bewerbungen von Frauen sind erwünscht (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 BayGl). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der/des Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BayGlG) sowie auf die Möglichkeit einer Ermäßigung des Dienstes unter den gesetzlichen Voraussetzungen des BayRiG wird hingewiesen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Stelle der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten des Sozialgerichts Regensburg (BesGr R 2) ist neu zu besetzen.
Bis zum 19. Februar 2009 können auf dem Dienstweg Bewerbungen beim Präsidenten des Bayerischen Landessozialgerichts eingereicht werden.
Bewerbungen von Frauen sind erwünscht (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der/des Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BayGlG) sowie auf die Möglichkeit einer Ermäßigung des Dienstes unter den gesetzlichen Voraussetzungen des BayRiG wird hingewiesen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Es sind demnächst
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- eine Stelle für eine Vorsitzende Richterin/einen Vorsitzenden Richter am Bayerischen Landessozialgericht (BesGr R 3) sowie
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- zwei Stellen für Richterinnen/Richter am Bayerischen Landessozialgericht (BesGr R 2) und voraussichtlich
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- eine weitere, evtl. im Durchzug freiwerdende Stelle für eine Richterin/einen Richter am Bayerischen Landessozialgericht (BesGr R 2)
neu zu besetzen.
Bis zum 19. Februar 2009 können auf dem Dienstweg Bewerbungen beim Präsidenten des Bayerischen Landessozialgerichts eingereicht werden.
Die Bereitschaft zu einer evtl. Tätigkeit bei der Zweigstelle des Bayerischen Landessozialgerichts in Schweinfurt wird vorausgesetzt.
Bewerbungen von Frauen sind erwünscht (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der/des Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BayGlG) sowie auf die Möglichkeit einer Ermäßigung des Dienstes unter den gesetzlichen Voraussetzungen des BayRiG wird hingewiesen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle prüft der Bundesrechnungshof die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes und berät den Bundestag, den Bundesrat und die Bundesregierung. Bei seinen Aufgaben wird er durch neun Prüfungsämter unterstützt.
Für das Prüfungsamt des Bundes München suchen wir für den gehobenen Dienst zwei Prüfer/innen im Sachgebiet ‚Besitzsteuern’
– Ausschreibung ‚BRH 2008-0098P’ –
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