7803.1-L
Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Erstattungen im Bereich
der agrar-, haus- und forstwirtschaftlichen Fachschulen und fachschulischen Ausbildungsstätten
der agrar-, haus- und forstwirtschaftlichen Fachschulen und fachschulischen Ausbildungsstätten
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 8. Dezember 2008 Az.: A 1-7141-785
Auf Grund von Art. 8 Abs. 1 und 2 des Bayerischen Gesetzes zur nachhaltigen Entwicklung der Agrarwirtschaft und des ländlichen Raums vom 28. November 2006 (Bayerisches Agrarwirtschaftsgesetz – BayAgrarWiG) erlässt das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten folgende Bekanntmachung:
- 1.
- Die Schulkostenerstattungsrichtlinien vom 14. Mai 2007 (AllMBl S. 294) werden wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 2 erhält folgende Fassung:
„Die Vorschriften des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes über die Lernmittelfreiheit finden in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.“
- 1.2
- Nr. 5 erhält folgende Überschrift:
„Aufwendungen für den Schulbedarf, Gastschulbeitrag, überregionaler Einzugsbereich“
- 1.3
- Es wird folgende Nr. 5.3 eingefügt:
- ,,5.3
- Die in § 1 der Agrarfachschulverordnung (AgrFSchV) vom 19. Juli 1993 (GVBl S. 560, BayRS 7803-3-L), zuletzt geändert durch § 3 der Verordnung vom 11. April 2007 (GVBl S. 300), in der jeweils geltenden Fassung genannten staatlichen Schulen haben auf Grund ihrer Fach- oder Ausbildungsrichtung einen überregionalen Einzugsbereich im Sinn des Art. 10 Abs. 1 Satz 6 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes.
Die Ausbildungsstätten für agrartechnische Assistenten sind den Schulen mit überregionalem Einzugsbereich gleichgestellt.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. September 2008 in Kraft.
Josef Huber
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor