7815-L
Änderung der Dorferneuerungsrichtlinien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 17. Dezember 2008 Az.: E 2-7516-4492
Die Dorferneuerungsrichtlinien (DorfR) zum Vollzug des Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms vom 29. April 2005 (AllMBl S. 193) werden wie folgt geändert:
- 1.
- Nr. 10.2 Satz 1 wird wie folgt geändert:
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2005 in Kraft; ihre Geltungsdauer wird bis zum 31. Dezember 2009 verlängert, sofern sie nicht vorher durch den Erlass einer Nachfolgeregelung außer Kraft gesetzt wird.
- 2.
- Inkrafttreten
Die Änderung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft.
Josef Huber
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor