7824-L
Änderung der Richtlinien für die Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung gefährdeter einheimischer landwirtschaftlicher Nutztierrassen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 13. August 2009 Az.: L 5-7407-1014
Die Richtlinien für die Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung gefährdeter einheimischer landwirtschaftlicher Nutztierrassen vom 9. September 2008 (AllMBl S. 678) werden wie folgt geändert:
Nrn. 2.1 Rinder und 2.3 Pferde
Die Worte „in Bayern gezüchtete“ werden ersatzlos gestrichen.
Nr. 3 Zuwendungsempfänger
Die Sätze 1 und 2 werden ersetzt durch:
„Gefördert werden Unternehmen der Landwirtschaft im Sinn von § 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) sowie deren Zusammenschlüsse und andere Tierhalter mit Tierhaltung in Bayern, unbeschadet der gewählten Rechtsform.
Nicht gefördert werden juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen des Privatrechts und Personengesellschaften, bei denen die Beteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 % beträgt.“
Diese Änderungen treten mit Wirkung vom 20. Juli 2009 in Kraft.
Josef Huber
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor