Veröffentlichung AllMBl. 2009/15 S. 485 vom 29.12.2009

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Grußwort des Bayerischen Ministerpräsidenten
 
 
An die Angehörigen des Öffentlichen Dienstes
zum Jahreswechsel 2009 / 2010
 
 
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des Öffentlichen Dienstes im Freistaat Bayern,
 

die Tage um das Weihnachtsfest und den Jahreswechsel sind eine gute Gelegenheit, innezuhalten, eine kleine Pause im Alltagsgeschäft einzuschalten und eine Zwischenbilanz zu ziehen. Gerne nutze ich die Gelegenheit, um Ihnen herzlich zu danken.
 
Sie haben auch im Jahr 2009 Ihre Aufgaben mit großer Einsatzbereitschaft und Fachkompetenz erfüllt. Gerade die gegenwärtige Wirtschaftskrise zeigt, wie wertvoll ein stabiler und handlungsfähiger Staat ist. Sie konnten einen wesentlichen Beitrag zur Funktionsfähigkeit unserer Gesellschaft auch in schwierigen Zeiten leisten. Ich weiß, dass dazu mehr gehört als nur die bloße Erfüllung dienstlicher Pflichten. Das Verantwortungsbewusstsein, die Umsicht und die Kreativität, die Sie bei der Bewältigung vieler aktueller Herausforderungen und Schwierigkeiten bewiesen haben, verdienen Respekt und Anerkennung.
 
Dem hat die Staatsregierung unter anderem durch die Bezügeanpassung 2009/2010 und die Verlängerung der Altersteilzeit Rechnung getragen. Die stufenweise Rücknahme der 42-Stunden-Woche bis 2013 wird zusätzliche Verbesserungen für die Beamtinnen und Beamten des Freistaats bringen.
 
Das Berufsbeamtentum ist und bleibt die zentrale Stütze unserer Öffentlichen Verwaltung. Ein leistungsbereites und qualifiziertes Beamtentum ist ein wichtiger Standortvorteil im Wettbewerb mit unseren deutschen und europäischen Nachbarn. Mit der Föderalismusreform haben die Länder die Möglichkeit bekommen, das Dienstrecht ihrer Beamten selbst zu gestalten. Bayern hat diese Möglichkeit als erstes deutsches Land ergriffen. Vor wenigen Wochen hat die Staatsregierung das Neue Dienstrecht auf den Weg gebracht.
 
Es wird den Leistungsgedanken stärker betonen und mehr Spielraum zur Gestaltung einer individuellen Laufbahn geben. Die vier bisherigen Laufbahngruppen werden durch eine durchgehende Leistungslaufbahn ersetzt. Der Einstieg erfolgt wie bisher nach Vorbildung, der Aufstieg nach oben aber richtet sich nach Leistung und Fortbildung.
 
Flexible Elemente wie Leistungsprämien und Leistungsstufen werden weiterentwickelt und neue Beförderungsmöglichkeiten geschaffen. Leistung wird belohnt. Der Fortbildung der Beamten wird künftig mehr Gewicht beigemessen. Dies wird viele traditionelle Vorurteile, die der Beamtenschaft anhaften, endgültig beseitigen. Dies dient dem Ansehen und der Attraktivität des Berufs.
 
Das Neue Dienstrecht trägt aber auch der demografischen Entwicklung Rechnung. Mit der stufenweisen Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre kann die Funktionsfähigkeit der Versorgung gesichert und der drohende Fachkräftemangel entschärft werden. Bei Dienstzeiten von mehr als 45 Jahren sind ebenso Ausnahmeregelungen vorgesehen wie für Beamte, die im anspruchsvollen Schichtdienst tätig sind. Die Grundsätze der Altersversorgung bleiben unangetastet. Eine lange Übergangsfrist schafft für jeden einzelnen Beamten Sicherheit und Berechenbarkeit.
 
Das Neue Dienstrecht soll im Laufe des Jahres 2010 vom Landtag beschlossen werden und zum 1. Januar 2011 in Kraft treten. Es wurde von Beginn an in offenen und konstruktiven Gesprächen mit den Verbänden sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erarbeitet. Das ist mir besonders wichtig, denn nur gemeinsam mit Ihnen wird es gelingen, das Neue Dienstrecht zu einem Instrument zu entwickeln, das über Jahrzehnte hinaus die Leistungsfähigkeit des Öffentlichen Dienstes in Bayern sichert.
 
Insgesamt sind dies gute Perspektiven für Ihre Arbeit in den kommenden Monaten. Ihnen, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wünsche ich von Herzen im neuen Jahr Zufriedenheit, Freude und Erfolg bei Ihren beruflichen Aufgaben sowie persönlich alles Gute.