Veröffentlichung AllMBl. 2009/15 S. 497 vom 02.11.2009

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Az.: 42c-A0704.2-2009/2-17
2091.1-UG
2091.1-UG
 
Änderung der Bekanntmachung betreffend Kontrolluntersuchungen auf Brucellose und Leukose der Rinder
 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Umwelt und Gesundheit
 
vom 2. November 2009 Az.: 42c-A0704.2-2009/2-17
 
 
An die Regierungen
die Kreisverwaltungsbehörden
das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
 
 
 
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 9. Dezember 2005 (AllMBl 2006 S. 4) wird wie folgt geändert:
 
 
1.
In den Eingangsbestimmungen wird Abs. 2 wie folgt gefasst:
 
„Diese Möglichkeiten bestehen für Bestände, die mindestens zu 30 v. H. aus Milchkühen bestehen.“
 
 
2.
In Nr. 2.2. Satz 1 werden die Worte „in den Analyse- und Diagnostikzentren Nord und Süd“ durch die Worte „im Analyse- und Diagnostikzentrum“ ersetzt.
 
 
3.
In Nr. 2.3 wird nach dem zweiten Spiegelstrich folgender neuer Spiegelstrich eingefügt:
 
„-
veranlassen nach dem Bekanntwerden nicht negativer Ergebnisse von Tankmilchuntersuchungen die zeitnahe Ziehung und Untersuchung von Einzelblutproben;“
 
 
4.
Die Schlussbestimmungen werden wie folgt gefasst:
 
„Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2006 in Kraft und gilt bis auf Weiteres."
 
 
 
Karolina Gernbauer
Ministerialdirektorin