2091.1-UG
Änderung der Bekanntmachung betreffend Kontrolluntersuchungen auf Brucellose und Leukose der Rinder
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Umwelt und Gesundheit
für Umwelt und Gesundheit
vom 2. November 2009 Az.: 42c-A0704.2-2009/2-17
An | die Regierungen |
die Kreisverwaltungsbehörden | |
das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit |
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 9. Dezember 2005 (AllMBl 2006 S. 4) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In den Eingangsbestimmungen wird Abs. 2 wie folgt gefasst:
„Diese Möglichkeiten bestehen für Bestände, die mindestens zu 30 v. H. aus Milchkühen bestehen.“
- 2.
- In Nr. 2.2. Satz 1 werden die Worte „in den Analyse- und Diagnostikzentren Nord und Süd“ durch die Worte „im Analyse- und Diagnostikzentrum“ ersetzt.
- 3.
- In Nr. 2.3 wird nach dem zweiten Spiegelstrich folgender neuer Spiegelstrich eingefügt:
„-
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veranlassen nach dem Bekanntwerden nicht negativer Ergebnisse von Tankmilchuntersuchungen die zeitnahe Ziehung und Untersuchung von Einzelblutproben;“
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- 4.
- Die Schlussbestimmungen werden wie folgt gefasst:
„Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2006 in Kraft und gilt bis auf Weiteres."
Karolina Gernbauer
Ministerialdirektorin
Ministerialdirektorin