2129.0-UG
Änderung des
Bußgeldkatalogs „Umweltschutz“
Bußgeldkatalogs „Umweltschutz“
Gemeinsame Bekanntmachung der Staatsministerien des Innern,
für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
sowie für Umwelt und Gesundheit
sowie für Umwelt und Gesundheit
vom 11. November 2009 Az.: IIB3-8700.0-007/96, VI/4-6191/1084/1 und
P6b-A1112-2009/1-9
Die Gemeinsame Bekanntmachung Bußgeldkatalog „Umweltschutz“ vom 14. Februar 2005 (AllMBl S. 50) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Abs. 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 2 erhält die Internetadresse folgende Fassung:
- b)
- Der letzte Satz erhält folgende Fassung:
„Von jeder gültigen Version wird eine Papierversion im Justiziariat des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit archiviert.“
- 2.
- Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„Diese Bekanntmachung tritt am 1. März 2005 in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2010 befristet.“
- 3.
- In der Anlage erhält der erste Satz im Abschnitt „C Schlussbestimmungen“ folgende Fassung:
„Diese Bekanntmachung tritt am 1. März 2005 in Kraft und ist bis 31. Dezember 2010 befristet.“
- 4.
- Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2009 in Kraft.
Günter Schuster
Ministerialdirektor |
Dr. Hans Schleicher
Ministerialdirektor |
Wolfgang Lazik
Ministerialdirektor |