7533-UG
Bewirtschaftungspläne mit Maßnahmenprogrammen nach Europäischer Wasserrahmenrichtlinie
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Umwelt und Gesundheit
für Umwelt und Gesundheit
vom 9. Dezember 2009 Az.: 53-U4437.3-2009/52
Die Bewirtschaftungspläne mit Maßnahmenprogrammen nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik) für die Flussgebiete Donau, Rhein, Elbe und Weser werden gem. Art. 71a Abs. 2 BayWG hiermit veröffentlicht. Sie sind mit der Veröffentlichung mittels elektronischer Medien für alle Behörden verbindlich. Die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme können im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
Sie stehen auch in der Datenbank BAYERN-RECHT zur Verfügung1). Die Bewirtschaftungspläne mit Maßnahmenprogrammen werden vom Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit nach sechs Jahren fortgeschrieben. Eine Papierversion wird in der Fachabteilung des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit archiviert.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 22. Dezember 2009 in Kraft und ist bis zum 21. Dezember 2015 befristet.
Wolfgang Lazik
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor
1) Solange sie in der Datenbank BAYERN-RECHT nicht bereitgestellt sind, siehe obigen Hyperlink: http://www.wasserrahmenrichtlinie.bayern.de