Veröffentlichung AllMBl. 2009/03 S. 100 vom 02.12.2008

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Az.: P3/1344/1/08
2038-A
2038-A
 
Neufassung des Verzeichnisses der Hilfsmittel für die Anstellungsprüfungen in der Laufbahn
des mittleren nichttechnischen Dienstes in der Sozialverwaltung
 
Bekanntmachung der Prüfungsausschüsse im Bayerischen Staatsministerium
für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
 
vom 2. Dezember 2008 Az.: P3/1344/1/08
 
 
Die Prüfungsausschüsse zur Durchführung der Anstellungsprüfungen für den mittleren nichttechnischen Dienst im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen haben gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Februar 1984 (GVBl S. 76, BayRS 2030-2-10-F), zuletzt geändert durch Verordnung vom 24. März 1992 (GVBl S. 47) beschlossen:
 
 
I.
Als Hilfsmittel für den schriftlichen Teil der Anstellungsprüfung werden zugelassen:
 
 
1.
Für alle Fachrichtungen
 
1.1
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
 
1.2
Verfassung des Freistaates Bayern
 
1.3
Bürgerliches Gesetzbuch
 
1.4
Ziegler-Tremel, Verwaltungsgesetze des Freistaates Bayern, Textsammlung, Verlag C. H. Beck, München
 
1.5
Friedrich Aichberger, Sozialgesetzbuch, Textsammlung, Verlag C. H. Beck, München
 
1.6
Arbeitsgesetze (ArbG), Beck-Texte im dtv
 
1.7
Beamtenversorgungsgesetz
 
1.8
Bundesbesoldungsgesetz
 
1.9
Bayerische Mutterschutzverordnung
 
1.10
Bundesversorgungsgesetz mit Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung
 
1.11
Schwerbehindertenausweisverordnung
 
1.12
Tafelkalender für das laufende Jahr und das Vorjahr
 
1.13
Taschenrechner (nicht programmierbar)
 
 
2.
Für die einzelnen Fachrichtungen
 
2.1
Staatliche Sozialverwaltung
 
2.1.1
Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht, Teil A und Teil B (Ausgabe ZBFS)
 
2.1.2
Tabellen der Rentenbeträge, Vergleichseinkommen usw. des Zentrum Bayern Familie und Soziales in der jeweils neuesten und der in den vorangegangenen drei Kalenderjahren geltenden Fassung
 
2.1.3
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Bayern mit Durchführungsbestimmungen (Haushaltsgesetz mit DBestHG)
 
2.1.4
Haushaltsrecht des Freistaates Bayern – mit Verwaltungsvorschriften –, Textsammlung des StMF
 
2.1.5
Einkommensteuerrecht, Beck-Texte im dtv
 
2.2
Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit
 
2.2.1
Zivilprozessordnung, Beck-Texte im dtv
 
2.2.2
Gebührentabellen für Gerichte und Rechtsanwälte (Ausgabe Friedrich Lappe, Verlag C. H. Beck, München)
 
 
II.
Die zugelassenen Hilfsmittel dürfen handschriftliche Kommentierungen enthalten, soweit sie sich unmittelbar auf den jeweiligen Gesetzestext beziehen. Unzulässig sind jegliche Kommentierung auf leeren Seiten und in Inhaltsverzeichnissen sowie die Abschrift von Schemata und Lösungsskizzen. Beigaben jeder Art, auch eingeklebte oder beigelegte Blätter, sind nicht erlaubt, ausgenommen sind Nachträge mit Textänderungen.
Soweit Loseblattsammlungen oder Textausgaben durch neue Rechtsstände ersetzt werden, ist nur die jeweils aktuelle Fassung zugelassen.
 
 
III.
Die Benützung anderer als der zugelassenen Hilfsmittel ist nicht gestattet. Soweit bestimmte Ausgaben zugelassen sind, dürfen an deren Stelle auch andere Textausgaben verwendet werden.
 
 
IV.
Nicht in Abschnitt I aufgeführte Hilfsmittel können in der Weise zugelassen werden, dass diese der Prüfungsaufgabe beigegeben werden.
 
 
V.
Maßgebender Rechtsstand für den schriftlichen Teil der Prüfung ist der 31. Dezember des Prüfungsvorjahres.
 
 
VI.
Für den mündlichen Teil der Anstellungsprüfung werden die Hilfsmittel vom Vorsitzenden der Prüfungskommission zugelassen. Die zugelassenen Hilfsmittel werden von der Prüfungskommission zur Verfügung gestellt.
 
 
VII.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Das Verzeichnis der Hilfsmittel für die Anstellungsprüfungen in der Laufbahn des mittleren nichttechnischen Dienstes in der Sozialverwaltung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2005 (AllMBl S. 533) tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2008 außer Kraft.
 
 
Der Vorsitzende der Prüfungsausschüsse
 
 
Jürgen Schulan
Ministerialrat