Veröffentlichung AllMBl. 2009/03 S. 70 vom 05.01.2009

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Az.: IIC1-4764.6-002/08
2330-I
2330-I
 
Änderung der Richtlinien für das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum
 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern
 
vom 5. Januar 2009 Az.: IIC1-4764.6-002/08
 
 
I.
 
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 3. Januar 2005 (AllMBl S. 9), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 15. Januar 2008 (AllMBl S. 171), wird wie folgt geändert:
 
1.
In Nr. 11.1 wird Satz 4 gestrichen.
 
2.
In Nr. 11.1 werden nach Satz 3 folgende Sätze angefügt:
„Stellt die Bewilligungsstelle fest, dass die Förderungsvoraussetzungen vorbehaltlich der bankmäßigen Nachprüfung der Aufwands- und Ertragsberechnung oder Lastenberechnung vorliegen, so beteiligt sie die Bayerische Landesbodenkreditanstalt. Auf Grund der bankmäßigen Nachprüfung teilt diese der Bewilligungsstelle mit, ob Bedenken gegen die Bonität des Förderempfängers, die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme oder die Darlehenssicherung bestehen. Erteilt die Bewilligungsstelle den Bewilligungsbescheid, so leitet sie diesen an die Bayerische Landesbodenkreditanstalt zu dessen umgehender Versendung, zum Abschluss des Darlehensvertrags, zur Ausreichung der Fördermittel sowie zur Verwaltung und Sicherung der Darlehen weiter.“
 
3.
Die Nr. 11.2 wird aufgehoben.
 
4.
Die bisherige Nr. 11.3 wird Nr. 11.2.
 
5.
In Nr. 13 wird die vorgesehene Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2010 verlängert.
 
 
II.
 
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft.
 
 
Josef Poxleitner
Ministerialdirektor