7815-L
Geschäftsordnung für die Ämter für
Ländliche Entwicklung in Bayern
(ALEGO)
Ländliche Entwicklung in Bayern
(ALEGO)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 27. Januar 2009 Az.: E 4-0203-457
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erlässt für die Ämter für Ländliche Entwicklung folgende Geschäftsordnung:
Anlage 1: Gliederung der Ämter für Ländliche Entwicklung
Anlage 2: Gliederung des Bereichs Zentrale Aufgaben (BZA) am ALE Oberbayern
- 1.
- Organisation und Personal
- 1.1
- Einordnung, Dienst- und Fachaufsicht
Die Ämter für Ländliche Entwicklung (Ämter) sind dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Staatsministerium) als Behörden der Mittelstufe unmittelbar nachgeordnet (Art. 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes – AGFlurbG). Sie sind Mittelbehörden im Sinn der Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung. Das Staatsministerium übt die Dienst- und Fachaufsicht aus.
Die Ämter sind obere Flurbereinigungsbehörden. Sie nehmen gleichzeitig sämtliche Aufgaben und Befugnisse wahr, die nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) der Flurbereinigungsbehörde obliegen, soweit sie nicht der Teilnehmergemeinschaft übertragen sind (Art. 1 Abs. 3 AGFlurbG). Die Zuständigkeit der Ämter umfasst ferner die nach anderen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Flurbereinigungsbehörde obliegenden Aufgaben und Befugnisse (Art. 1 Abs. 4 AGFlurbG).
Die Sitze der Ämter und ihre Dienstgebiete ergeben sich aus § 1 der Verordnung über die Organisation und die Benutzungsgebühren sowie über die Entschädigung der ehrenamtlichen Beisitzer in den Spruchausschüssen der Ämter für Ländliche Entwicklung (LEV).
- 1.2
- Gliederung
Die Ämter sind in folgende Abteilungen gegliedert (Anlage 1):
- –
- Zwei Abteilungen Land- und Dorfentwicklung (A, B)
- –
- Abteilung Fachliche Dienste (F)
- –
- Abteilung Zentrale Dienste (Z)
Die Abteilungen sind in Sachgebiete gegliedert. Die Zahl der Sachgebiete in den Abteilungen Land- und Dorfentwicklung legt das Staatsministerium auf Vorschlag des jeweiligen Amtes fest.
Am Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern ist zusätzlich der Bereich Zentrale Aufgaben der Bayerischen Verwaltung für Ländliche Entwicklung (BZA) eingerichtet (Anlage 2).
- 1.3
- Leitung der Ämter
Die Ämter werden von Beamtinnen und Beamten des höheren technischen Verwaltungsdienstes für Ländliche Entwicklung geleitet und nach außen vertreten (Leiter). Das Staatsministerium legt gemeinsam mit den Leitern die Ziele und Leitlinien für das Verwaltungshandeln fest.
Die Leiter stellen im Benehmen mit den Abteilungsleitern (Leitungsrunde) unter Beachtung der Vorgaben des Staatsministeriums den Arbeitsplan und die Finanzplanung des Amtes auf. Die Leitungsrunde überwacht die Zielerreichung und leitet gegebenenfalls erforderliche Schritte ein (Controlling).
Die Leiter koordinieren das Zusammenwirken der Abteilungen und sorgen für die notwendigen Informationen. Sie nehmen die Aufsicht über die Verbände für Ländliche Entwicklung (Verbände) wahr.
Die Leiter unterzeichnen die Verwaltungsakte des Amtes, soweit nicht nach dieser Geschäftsordnung eine Abteilungs- oder Sachgebietsleitung hierfür zuständig oder im Einzelfall damit beauftragt ist. Dies umfasst insbesondere die Verwaltungsakte zur Anordnung, Einstellung und Schlussfeststellung von Verfahren nach dem FlurbG. In die Verantwortung der Leiter fällt auch die Einleitung von Vorhaben außerhalb des FlurbG.
Die Leiter sind Dienstvorgesetzte der Beamtinnen und Beamten. Gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nehmen sie im Rahmen der ihnen übertragenen arbeitsrechtlichen Zuständigkeiten die Befugnisse des Arbeitgebers entsprechend den Tarifverträgen wahr. Mit den Personalvertretungen, den Schwerbehindertenvertretungen und den Ansprechpartnern für Angelegenheiten der Gleichstellung arbeiten sie vertrauensvoll zusammen und fördern deren Tätigkeit.
Die Leiter sind zugleich Vorsitzende der an den Ämtern gebildeten Spruchausschüsse. Den Spruchausschüssen gehören als weitere beamtete Mitglieder die Vertreter der Leiter und die Leiter der Sachgebiete Recht (Z 2) an; weitere beamtete Mitglieder können vom Staatsministerium berufen werden.
- 1.4
- Beschäftigungsverhältnisse
Die Beschäftigten der Ämter stehen als Beamte, Arbeitnehmer und Dienstanfänger im Dienst des Freistaates Bayern. Die Stellenbewirtschaftung erfolgt durch das Staatsministerium, soweit sie nicht den Ämtern übertragen ist.
Die Abteilungen und Sachgebiete werden von Beamtinnen und Beamten des höheren Dienstes oder vergleichbaren Beschäftigten geleitet. Die Amtsleitung, die Abteilungsleitungen und die Sachgebietsleitungen nehmen die Aufgaben und Befugnisse von Vorgesetzten gegenüber den ihnen zugeordneten Beschäftigten wahr.
Das Staatsministerium bestellt die Leiter der Ämter und im Benehmen mit dem jeweiligen Leiter die Abteilungsleiter und einen Abteilungsleiter zum Vertreter des Leiters.
Die Leiter bestellen mit Zustimmung des Staatsministeriums die Sachgebietsleiter und die Vorsitzenden der Verbände für Ländliche Entwicklung.
Die Leiter weisen den einzelnen Organisationseinheiten der Ämter die erforderlichen Beschäftigten zu; sie legen Funktionen fest und regeln Vertretungen, soweit in dieser Geschäftsordnung keine Festlegung getroffen ist.
- 1.5
- Führung, Zusammenarbeit, Aus- und Fortbildung
Die Führungsaufgaben liegen im Wesentlichen in der Verantwortung der Amtsleitung sowie der Abteilungs- und Sachgebietsleitungen. Die Leitlinien zur Führung und Zusammenarbeit in der Verwaltung für Ländliche Entwicklung sind zu beachten. Damit werden Engagement und Selbstständigkeit, Verantwortungsbereitschaft und Qualifikation der Beschäftigten gefördert und unterstützt.
In der überfachlichen Aus- und Fortbildung arbeiten die Ämter insbesondere mit der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zusammen.
- 2.
- Aufgaben
Die Ämter verfolgen das Ziel, vorausschauend und koordinierend die Landentwicklung zu fördern und dabei insbesondere die Lebens-, Wohn- und Arbeitsbedingungen im ländlichen Raum und in den ländlich strukturierten Teilen der Verdichtungsräume zu verbessern. Sie leisten damit Beiträge zur Stärkung und Entwicklung des Wirtschafts- und Wohnstandortes ländlicher Raum und zur Abfederung und Steuerung des Strukturwandels. Ihre spezifische Fachkompetenz im Bodenmanagement und ihre Instrumentarien bringen sie ein zur Lösung komplexer, vielfach auf das Eigentumsrecht sowie auf Grund und Boden bezogener Aufgabenstellungen. Unter Einsatz bürgernaher Diskussions-, Planungs- und Abstimmungsprozesse sowie effizienter Umsetzungsinstrumente tragen sie zur Zukunftssicherung der ländlichen Räume in Bayern bei, insbesondere
- –
- zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, zur Sicherung einer flächendeckenden nachhaltigen Landbewirtschaftung und zur Unterstützung anderer Wirtschaftsbereiche,
- –
- zur eigentums-, sozial- und naturverträglichen Umsetzung öffentlicher und im Interesse der Landesentwicklung gebotener Großbau- und Infrastrukturmaßnahmen sowie für Entwicklungsvorhaben anderer Planungsträger,
- –
- zu einer zukunftsorientierten Dorf- und Gemeindeentwicklung sowie zu einer gemeindeübergreifenden integrierten ländlichen Entwicklung und
- –
- zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen und Ressourcen.
Hierzu sind den Ämtern folgende Aufgaben und Befugnisse übertragen:
Die Ämter sind in ihrem Dienstgebiet zuständig für die Vorbereitung, Leitung und Durchführung von Verfahren nach dem FlurbG.
Die Ämter üben bis zum Abschluss des jeweiligen Verfahrens die Aufsicht über die Teilnehmergemeinschaften aus. Sie sind insbesondere zuständig für die Genehmigung der Finanzierungspläne, der Investitionsprogramme und erforderlichenfalls der Verwaltungsakte der Teilnehmergemeinschaften. Sie bewirtschaften die zugewiesenen Haushaltsmittel zur Förderung der Ländlichen Entwicklung, bewilligen die Zuwendungen und überwachen deren ordnungsgemäße Verwendung.
Sie sind ferner Aufsichtsbehörden über die Verbände und überwachen deren Haushalts- und Wirtschaftsführung.
In den Verfahren nach dem FlurbG sind die Ämter Planfeststellungsbehörden für den Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen. Sie sind Widerspruchsbehörden für Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte der Ämter, der Teilnehmergemeinschaften und der Verbände.
In Verfahren nach dem FlurbG führen sie Katastervermessungen und die Abmarkung von Grundstücksgrenzen aus, soweit diese nicht den staatlichen Vermessungsbehörden übertragen sind (Art. 12 Abs. 6 des Vermessungs- und Katastergesetzes – VermKatG in Verbindung mit Art. 3 des Abmarkungsgesetzes – AbmG).
Die Ämter sind Träger öffentlicher Belange in Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren, bei der Aufstellung von Bauleitplänen sowie in anderen Verwaltungsverfahren, durch die Belange des ländlichen Raumes berührt werden. Sie wirken ferner mit bei der Ausarbeitung von Programmen und Plänen der Landesplanung.
Außerhalb von Verfahren nach dem FlurbG sind die Ämter insbesondere zuständig für Maßnahmen der Dorferneuerung, für den Wirtschaftswegebau (mit Ausnahme des forstlichen Wegebaus) und für die Förderung des Freiwilligen Nutzungstausches. Darüber hinaus obliegen ihnen Förderung und Begleitung von integrierten ländlichen Entwicklungskonzepten. Die Ämter arbeiten dabei mit allen beteiligten Behörden und Organisationen zusammen. Zur Förderung der aktiven Beteiligung der Bürger unterstützen die Ämter die Arbeit der Schulen für Dorf- und Landentwicklung.
- 3.
- Dienstaufgaben
- 3.1
- Abteilungen Land- und Dorfentwicklung (A und B)
- 3.1.1
- Aufgaben und Organisation
Die Abteilungen A und B und ihre Sachgebiete sind zuständig für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahren nach dem FlurbG und sonstiger Vorhaben (Projekte).
Beamtinnen und Beamte des höheren und des gehobenen Dienstes sowie vergleichbare Beschäftigte können von der Abteilungsleitung auf Vorschlag der Sachgebietsleitung mit der Leitung von Projekten beauftragt werden. Erfolgt die Durchführung eines Projektes als Verfahren nach dem FlurbG mit Bildung einer Teilnehmergemeinschaft, werden Projektleitung und Vorsitz des Vorstands von einer Person wahrgenommen. Die Abteilungsleitung bestellt die Vorsitzenden der Vorstände.
Die Projektleitung umfasst insbesondere die Verantwortlichkeit für die Durchführung des Projekts unter Beachtung der Vorgaben des Amtes. Die Projektleiter können den für die Projektdurchführung zugewiesenen Beschäftigten fachliche Weisungen erteilen.
- 3.1.2
- Abteilungsleitung
Die Abteilungsleitung umfasst insbesondere:
- a)
- Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse der oberen Flurbereinigungsbehörde, soweit in dieser Geschäftsordnung nicht hiervon abweichende Regelungen getroffen sind
- b)
- Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse der Flurbereinigungsbehörde, soweit diese nicht auf die Teilnehmergemeinschaft übertragen oder in dieser Geschäftsordnung nicht hiervon abweichende Regelungen getroffen sind
- c)
- Vorbereitung und Begleitung von integrierten ländlichen Entwicklungen; Erarbeitung von Projektvorgaben für deren Umsetzung
- d)
- Zusammenarbeit mit Landkreisen, Gemeinden, Behörden und Organisationen
- e)
- Aufstellung der Arbeitsplanung und der Finanzplanung der Abteilung unter Mitwirkung der Sachgebiete
- f)
- Beauftragung der Sachgebiete mit Arbeiten zur Projektvorbereitung
- g)
- Prüfung und Genehmigung der Projektbeschreibung; Beauftragung der Sachgebiete mit der Projektdurchführung
- 3.1.3
- Sachgebiete Land- und Dorfentwicklung
Die Sachgebiete Land- und Dorfentwicklung sind zuständig für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahren nach dem FlurbG und sonstiger Vorhaben (Projekte).
Zum Aufgabenbereich der Sachgebietsleitung gehören insbesondere:
- a)
- Aufstellung der Arbeitsplanung des Sachgebiets unter Mitwirkung der Beschäftigten; Aufstellung der Finanzplanung des Sachgebiets unter Mitwirkung der Projektleiter; Controlling und Qualitätssicherung im Sachgebiet
- b)
- Betreuung von zugewiesenen Projekten der integrierten ländlichen Entwicklung
- c)
- Projektvorbereitung und Erstellung von Projektbeschreibungen
- d)
- Projektleitung in Verfahren nach dem FlurbG und bei sonstigen Vorhaben
- e)
- Verantwortlichkeit für die Katastervermessung (Art. 12 Abs. 8 VermKatG)
- 3.2
- Abteilung Fachliche Dienste (F)
- 3.2.1
- Aufgaben und Organisation
Die Abteilung F bearbeitet Aufgaben in den Bereichen Landwirtschaft, Landespflege, Dorferneuerung, Bauwesen und Förderung. Sie berät und unterstützt die Abteilungen A und B und ihre Sachgebiete bei deren Aufgabenerledigung.
Die Abteilung F umfasst die Sachgebiete F 1, F 2, F 3 und F 4. Mit der Abteilungsleitung ist in der Regel die Leitung eines Sachgebietes verbunden.
Bedienstete der Sachgebiete können von der Abteilungsleitung auf Vorschlag der Sachgebietsleitung mit der Leitung eines Aufgabengebietes beauftragt werden. Die Leiter von Aufgabengebieten können den durch die Sachgebietsleitung zugewiesenen Beschäftigten fachliche Weisungen erteilen.
- 3.2.2
- Abteilungsleitung
Die Abteilungsleitung umfasst insbesondere:
- a)
- Koordinierung der Zusammenarbeit
- b)
- Bearbeitung sachgebietsübergreifender Angelegenheiten
- c)
- Vorbereitung des Jahresinvestitionsprogramms und Genehmigung der Finanzierungspläne
- d)
- Wahrnehmung der Aufgaben der Nachprüfungsstelle nach § 31 VOB/A
- 3.2.3
- Sachgebiet Landwirtschaft (F 1)
Zum Aufgabenbereich des Sachgebiets F 1 gehören insbesondere:
- a)
- Zusammenarbeit mit den mit Fragen der Landwirtschaft befassten Behörden, Verbänden und Organisationen sowie dem BZA
- b)
- Beratung der Abteilungen A und B, ihrer Sachgebiete und der Teilnehmergemeinschaften in Fachfragen der Landwirtschaft und der Landnutzung; Informationsarbeit sowie Mitwirkung bei der Vorbereitung von Projekten
- c)
- Erstellung landwirtschaftlicher Gutachten für das Amt, den Spruchausschuss und die Teilnehmergemeinschaften; Berechnung von Ausgleichen und Entschädigungen
- d)
- Auswertung von agrarpolitischen Entwicklungen und Entscheidungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Ländliche Entwicklung
- e)
- Information der Beschäftigten über neue Entwicklungen in der Landwirtschaft
- 3.2.4
- Sachgebiet Landespflege (F 2)
Zum Aufgabenbereich des Sachgebiets F 2 gehören insbesondere:
- a)
- Zusammenarbeit mit den mit Fragen der Landespflege und des Umweltschutzes befassten Behörden, Verbänden und Organisationen sowie dem BZA
- b)
- Beratung der Abteilungen A und B, ihrer Sachgebiete und der Teilnehmergemeinschaften in Fragen der Landespflege und der Umweltverträglichkeit; Informationsarbeit sowie Mitwirkung bei der Vorbereitung von Projekten
- c)
- Beratung der Sachgebiete der Abteilungen A und B, der Teilnehmergemeinschaften und des Verbandes bei der Vorbereitung, Planung, Ausschreibung, Vergabe und Ausführung von Maßnahmen der Landespflege
- d)
- Fachliche Betreuung der Sachgebiete der Abteilungen A und B, der Teilnehmergemeinschaften und des Verbandes bei der Honorierung und Abrechnung von Architekten-, Ingenieur-, Bau- und Lieferleistungen zur Landespflege sowie Mitwirkung bei der Qualitäts- und Leistungskontrolle im Zuge der Ergebnisabnahme
- e)
- Wahrnehmung der Aufsicht im Bereich Landespflege
- f)
- Information der Beschäftigten über neue Entwicklungen auf dem Gebiet der Landespflege und des Umweltschutzes
- 3.2.5
- Sachgebiet Dorferneuerung und Bauwesen (F 3)
Zum Aufgabenbereich des Sachgebiets F 3 gehören insbesondere:
- a)
- Zusammenarbeit mit den mit Fragen der Dorferneuerung, der integrierten ländlichen Entwicklung, der Heimat- und der Denkmalpflege sowie des Bauwesens befassten Behörden, Verbänden und Organisationen sowie dem BZA
- b)
- Beratung der Abteilungen A und B, ihrer Sachgebiete und der Teilnehmergemeinschaften in Fragen der Dorferneuerung, der Erstellung und Umsetzung integrierter ländlicher Entwicklungskonzepte, der Heimat- und Denkmalpflege, des Bauwesens in Dorf und Flur; Informationsarbeit sowie Mitwirkung bei der Vorbereitung von Projekten
- c)
- Bearbeitung privater Maßnahmen in der Dorferneuerung
- d)
- Beratung der Sachgebiete der Abteilungen A und B, der Teilnehmergemeinschaften und des Verbandes bei der Vorbereitung, Planung, Ausschreibung, Vergabe und Ausführung von Maßnahmen (soweit nicht Sachgebiet F 2)
- e)
- Fachliche Betreuung der Sachgebiete der Abteilungen A und B, der Teilnehmergemeinschaften und des Verbandes bei der Honorierung und Abrechnung von Architekten-, Ingenieur-, Bau- und Lieferleistungen und Mitwirkung bei der Qualitäts- und Leistungskontrolle im Zuge der Ergebnisabnahme (soweit nicht Sachgebiet F 2)
- f)
- Wahrnehmung der Aufsicht im Bauwesen
- g)
- Information der Beschäftigten über neue Entwicklungen auf dem Gebiet der Dorferneuerung, der integrierten ländlichen Entwicklung und des Bau- und Vergabewesens
- 3.2.6
- Sachgebiet Förderung (F 4)
Zum Aufgabenbereich des Sachgebiets F 4 gehören insbesondere:
- a)
- Bewirtschaftung der Fördermittel für die Finanzierung der Ausführungskosten
- b)
- Bewilligung der Zuwendungen in Verfahren nach dem FlurbG im Rahmen der genehmigten Finanzierungspläne und Zustimmung zum Abschluss von Verträgen nach § 17 Abs. 2 FlurbG, Prüfung der Zwischennachweise und Verwendungsnachweise, Bewilligung sonstiger Zuwendungen
- c)
- Zusammenarbeit mit den Rechnungsprüfungsbehörden
- d)
- Sicherstellung der Finanzkontrollen
- e)
- Information und Beratung der Abteilungen A und B, der Sachgebiete, der Teilnehmergemeinschaften und des Verbandes in Fragen der Förderung
- 3.3
- Abteilung Zentrale Dienste (Z)
- 3.3.1
- Aufgaben und Organisation
Die Abteilung Z nimmt die Aufgaben des Amtes als Widerspruchsbehörde wahr, soweit nicht der Spruchausschuss zuständig ist. Sie bearbeitet Aufgaben in den Bereichen Personal, Verwaltung, Recht, Vermessung, Informationstechnik, Öffentlichkeitsarbeit und Berichtswesen. Weiter berät und unterstützt sie die Abteilungen, Sachgebiete und Teilnehmergemeinschaften bei deren Aufgabenerledigung.
Die Abteilung Z umfasst die Sachgebiete Z 1, Z 2, Z 3 und Z 4; dem Sachgebiet Z 2 ist die Geschäftsstelle des Spruchausschusses angegliedert. Mit der Abteilungsleitung ist in der Regel die Leitung eines Sachgebietes verbunden.
Bedienstete der Sachgebiete können von der Abteilungsleitung auf Vorschlag der Sachgebietsleitung mit der Leitung eines Aufgabengebietes beauftragt werden. Die Leiter von Aufgabengebieten können den durch die Sachgebietsleitung zugewiesenen Beschäftigten fachliche Weisungen erteilen.
- 3.3.2
- Abteilungsleitung
Die Abteilungsleitung umfasst insbesondere:
- a)
- Koordinierung der Zusammenarbeit
- b)
- Bearbeitung sachgebietsübergreifender Angelegenheiten
- c)
- Wahrnehmung der Aufgabe des Qualitätsbeauftragten des Amtes
- 3.3.3
- Sachgebiet Personal und Verwaltung (Z 1)
Zum Aufgabenbereich des Sachgebiets Z 1 gehören insbesondere:
- a)
- Bearbeitung der Personalangelegenheiten
- b)
- Betreuung der Abteilungen und Sachgebiete in Fragen der Personalentwicklung
- c)
- Organisation der Aus- und Fortbildung der Beschäftigten, insbesondere der Nachwuchskräfte aller Laufbahnen
- d)
- Bearbeitung aller Aufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung und dem Dienstbetrieb des Amtes einschließlich Haushalts- und Kassenführung und Kostenwesen; Bewirtschaftung des Dienstgebäudes und Verwaltung des Inventars
- 3.3.4
- Sachgebiet Recht (Z 2)
Zum Aufgabenbereich des Sachgebiets Z 2 gehören insbesondere:
- a)
- Mitwirkung bei den vom Amt zu erlassenden Verwaltungsakten
- b)
- Bearbeitung der Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte des Amtes, der Teilnehmergemeinschaften und des Verbandes, soweit nicht der Spruchausschuss zuständig ist
- c)
- Vertretung des Freistaates Bayern vor dem Flurbereinigungsgericht sowie Vertretung des Amtes vor sonstigen Gerichten
- d)
- Beratung der Abteilungen und Sachgebiete, der Teilnehmergemeinschaften und des Verbandes in Rechtsfragen
- e)
- Information der Beschäftigten über Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie die Rechtsprechung zur Ländlichen Entwicklung und der sonstigen einschlägigen Rechtsgebiete
- f)
- Bearbeitung von Enteignungsentschädigungen in Unternehmensverfahren (§ 88 Nrn. 3 und 6 und § 89 FlurbG); rechtliche Bearbeitung grundsätzlicher Entschädigungsfragen
- g)
- Wahrnehmung der Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz
Ist die Sachgebietsleitung Z 2 zugleich Abteilungsleitung, so bestimmt der Leiter des Amtes einen der weiteren Abteilungsleiter, dem nicht zugleich die Vertretung des Amtsleiters übertragen ist, zum Beauftragten für den Datenschutz.
- 3.3.5
- Sachgebiet Vermessung und Informationstechnik (Z 3)
Zum Aufgabenbereich des Sachgebiets Z 3 gehören insbesondere:
- a)
- Bearbeitung grundsätzlicher Fragen in der Zusammenarbeit mit der Vermessungsverwaltung und der Grundbuchverwaltung
- b)
- Information der Beschäftigten über die Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu Abmarkung, Vermessung und Grundbuchwesen sowie zu neuen technischen Arbeitsweisen
- c)
- Bearbeitung grundsätzlicher Fragen des technischen Verfahrensablaufs, der Informationstechnik und des Vermessungswesens; Zusammenarbeit mit dem BZA; Mitwirkung bei der Beschaffung technischer Geräte
- d)
- Abstimmung der Bearbeitung des Katasterfestpunktfeldes mit dem jeweils zuständigen Vermessungsamt; Unterstützung der Sachgebiete der Abteilungen A und B und der Teilnehmergemeinschaften bei den Abmarkungs- und Vermessungsarbeiten
- e)
- Organisation und Koordinierung von Arbeitsabläufen im DV-Anwendungsbereich in Abstimmung mit den Sachgebieten der Abteilungen A und B; Schulung, Betreuung und Beratung der DV-Anwender sowie Einrichtung und Betreuung der DV-Systeme und DV-Arbeitsplätze
- f)
- Beratung der Sachgebiete der Abteilungen A und B und der Teilnehmergemeinschaften bei der Prüfung der vermessungs- und katastertechnischen Ausarbeitungen sowie bei der Regelung der Rechtsverhältnisse; Erledigung der hier erforderlichen zentral durchzuführenden Prüfarbeiten
- 3.3.6
- Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit und Berichtswesen (Z 4)
Zum Aufgabenbereich des Sachgebiets Z 4 gehören insbesondere:
- a)
- Kontaktpflege zu Medien, Verbänden, Vereinen und Schulen
- b)
- Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit
- c)
- Erarbeitung von Informationsmaterial und mitteilungen
- d)
- Organisation von - und Informationsfahrten sowie von Ausstellungen; Betreuung von Besuchergruppen
- e)
- Erfassung, Sammlung, Ausarbeitung und Verwertung von Sachverhalten, die zur Veröffentlichung geeignet sind; Betreuung der Intranet- und Internetpräsentation des Amtes
- f)
- Sammlung und Auswertung von Medienberichten und entsprechende Information der Beschäftigten; Führung des Medienarchivs
- g)
- Beratung der Abteilungen, ihrer Sachgebiete und der Teilnehmergemeinschaften bei reproduktionstechnischen Fragen; Erledigung von Layout- und Druckaufträgen.
- h)
- Datenaufbereitung und -auswertung für das Berichtswesen
- 4.
- Bereich Zentrale Aufgaben der Bayerischen Verwaltung für Ländliche Entwicklung (BZA)
- 4.1
- Aufgaben und Organisation
Der BZA bearbeitet Aufgaben, die aus organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung zentral oder im Auftrag des Staatsministeriums erledigt werden. Er wird bei der Durchführung seiner Aufgaben von allen Ämtern unterstützt und steht diesen zur Klärung von Fachfragen zur Verfügung. Das Staatsministerium kann dem BZA unmittelbar Aufgaben zuweisen.
Bei der Aufgabenerledigung werden soweit zweckmäßig Methoden des Projektmanagements angewendet. Die Sachgebiete des BZA sind unter Einbeziehung der Anwender an den Ämtern sowie des künftigen Projektleiters zuständig für die Projektvorbereitung und die Erstellung der Projektbeschreibung.
Beamtinnen und Beamte des höheren und des gehobenen Dienstes sowie vergleichbare Beschäftigte können von der Abteilungsleitung auf Vorschlag der Sachgebietsleitung mit der Leitung von Projekten bzw. mit der Leitung eines Aufgabengebietes beauftragt werden. Projektleiter und Leiter von Aufgabengebieten können den zugewiesenen Beschäftigten fachliche Weisungen erteilen. Bei abteilungsübergreifenden Projekten erfolgt die Beauftragung durch den Leiter des Amtes Oberbayern auf Vorschlag der Abteilungsleiter.
Der BZA umfasst die Abteilung Grundsatzfragen und die Abteilung Informationstechnik (Anlage 2). Die Leitung des BZA obliegt dem Leiter des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberbayern. In Angelegenheiten ihrer jeweiligen Abteilung vertreten die Abteilungsleiter den Leiter bei dessen Verhinderung.
- 4.2
- Abteilung Grundsatzfragen (G)
- 4.2.1
- Aufgaben und Organisation
Die Abteilung G befasst sich mit den Rahmenbedingungen und Trends in der ländlichen Entwicklung, leistet unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse konzeptionelle Arbeit und entwickelt hieraus Methoden und Anwendungen für die Praxis. Die Ergebnisse werden als Arbeitshilfen für den Verwaltungsvollzug aufbereitet. Die Abteilung G umfasst die Sachgebiete G 1, G 2, G 3 und G 4.
- 4.2.2
- Abteilungsleitung
Die Abteilungsleitung umfasst insbesondere:
- a)
- Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium und den Ämtern
- b)
- Koordinierung der Zusammenarbeit, Bearbeitung sachgebietsübergreifender Angelegenheiten
- c)
- Zusammenarbeit mit Hochschulen und wissenschaftlichen Institutionen, Erarbeitung von Vorschlägen und Vorbereitung für die Vergabe von Forschungsaufträgen und Untersuchungen mit den fachlich zuständigen Sachgebieten der Abteilung
- d)
- Allgemeine Grundsatzfragen der Vorhaben der integrierten ländlichen Entwicklung
- e)
- Organisation bzw. Koordinierung von fachlich einschlägigen Wettbewerben und Veranstaltungen
- 4.2.3
- Sachgebiet Landentwicklung (G 1)
Zum Aufgabenbereich des Sachgebiets G 1 gehören insbesondere:
- a)
- Grundsatzfragen zur Verfahrensvorbereitung und -durchführung sowie zum Bodenmanagement in der Ländlichen Entwicklung
- b)
- Grundsatzfragen zur integrierten ländlichen Entwicklung – Teilbereich Flurneuordnung – und Projektbegleitung bei Pilotvorhaben
- c)
- Aufarbeitung wissenschaftlicher Erkenntnisse auf dem Gebiet der Landentwicklung und Untersuchungen zur Effizienz der Ländlichen Entwicklung
- d)
- Konzeptionelle Arbeiten zum Projektmanagement und zur Kosten-Leistungs-Rechnung
- e)
- Bearbeitung von Laufbahnprüfungen
- 4.2.4
- Sachgebiet Förderung, Controlling (G 2)
Zum Aufgabenbereich des Sachgebiets G 2 gehören insbesondere:
- a)
- Grundsatzfragen der Planung, Ausschreibung, Ausführung, Abrechnung und Unterhaltung der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
- b)
- Weiterentwicklung der Regelungen zur Förderung und Finanzierung sowie zu den EU-Kontrollen, Erarbeitung von Vorgaben für die Programmierung
- c)
- Unterstützung bei Finanzkontrollen im Auftrag des Staatsministeriums
- d)
- Datenbereitstellung für Controlling, Monitoring, Evaluierung und Berichtswesen
- e)
- Mittelbewirtschaftung für Privatmaßnahmen in der Dorferneuerung
- 4.2.5
- Sachgebiet Dorferneuerung, integrierte ländliche Entwicklung (G 3)
Zum Aufgabenbereich des Sachgebiets G 3 gehören insbesondere:
- a)
- Grundsatzfragen der Dorferneuerung (Vorbereitung, Planung, Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit) und Projektbegleitung bei Pilotvorhaben
- b)
- Grundsatzfragen zur integrierten ländlichen Entwicklung – Teilbereich Dorferneuerung sowie fachübergreifende Gesamtkoordination – und Projektbegleitung bei Pilotvorhaben
- c)
- Bearbeitung von Fragen im Zusammenhang mit dem Baugesetzbuch, insbesondere mit der Bauleitplanung und mit sonstigen städtebaulichen Maßnahmen
- d)
- Bearbeitung von Fragen zur Vergabe und Honorierung von Architekten- und Ingenieurleistungen bzw. sonstiger Leistungen zur Dorferneuerung sowie Vergabe, Abnahme und Ausführung von Planungen in besonderen Fällen
- e)
- Zusammenarbeit mit Stellen, die mit Fragen der Dorferneuerung oder überörtlicher Vorhaben befasst sind
- 4.2.6
- Sachgebiet Landespflege, Landnutzung (G 4)
Zum Aufgabenbereich des Sachgebiets G 4 gehören insbesondere:
- a)
- Grundsatzfragen der Landespflege (Landschaftsplanung und -entwicklung, Planungen zur Grünordnung und Dorfökologie, kommunale Landschaftsplanung, technischer Umweltschutz sowie sonstige Fachplanungen und Programme von Naturschutz und Landschaftspflege, Umweltverträglichkeitsprüfung)
- b)
- Grundsatzfragen zur integrierten ländlichen Entwicklung – Teilbereich Landespflege und Landnutzung – sowie Projektbegleitung bei Pilotvorhaben
- c)
- Landschaftsästhetik, kulturhistorische Fragen und Fragen zur Auswirkung von Strukturveränderungen auf die Landschaft
- d)
- Untersuchungen zur nachhaltigen Landnutzung und zum dezentralen Wasserrückhalt
- e)
- Bearbeitung von Fragen zur Vergabe und Honorierung von Architekten- und Ingenieurleistungen zur Landespflege sowie Vergabe, Abnahme und Ausführung von Planungen in besonderen Fällen
- f)
- Zusammenarbeit mit Stellen, die mit Fragen der Landespflege befasst sind
- 4.3
- Abteilung Informationstechnik (I)
- 4.3.1
- Aufgaben und Organisation
Die Abteilung I erarbeitet und betreut in enger Zusammenarbeit mit den Ämtern, dem Landesverband für Ländliche Entwicklung Bayern und dem Rechenzentrum Süd die zur Durchführung der Ländlichen Entwicklung erforderlichen Verfahren der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK-Verfahren). Sie beschafft die Hard- und Software für die Ämter, entwickelt Anwendungen und ist zuständig für die Aus- und Fortbildung im IuK-Bereich. Die Abteilung I umfasst die Sachgebiete I 1, I 2, I 3 und I 4.
- 4.3.2
- Abteilungsleitung
Die Abteilungsleitung umfasst insbesondere:
- a)
- Koordinierung der Zusammenarbeit, Bearbeitung sachgebietsübergreifender Angelegenheiten
- b)
- Strategische Überlegungen zu neuen DV-Projekten, Information der Ämter
- c)
- Grundsatzfragen der Informations- und Kommunikationstechnik
- d)
- Koordinierung der Aus- und Fortbildung im IuK-Bereich in Zusammenarbeit mit der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- e)
- Freigabe von IuK-Verfahren, Information der Ämter zum Datenschutz und zur Datensicherung
- f)
- Bearbeitung von Fragen sowie Beobachtung aktueller Entwicklungen zu Vermessung, Kataster und Grundbuch
- 4.3.3
- Sachgebiet IuK-Planung, IuK-Systeme (I 1)
Zum Aufgabenbereich des Sachgebiets I 1 gehören insbesondere:
- a)
- Erarbeitung, Einführung und Überwachung technischer Vorgaben und Standards, Erarbeitung von Empfehlungen zur Organisation und Koordinierung im Anwendungsbereich von IuK-Verfahren, Koordinierung der technischen Maßnahmen zu Datenschutz und Datensicherheit in der Verwaltung
- b)
- Anpassung bereits eingeführter IuK-Verfahren an den Stand der Technik sowie Untersuchungen über den Einsatz auf weiteren Arbeitsgebieten, Beobachtung von Marktentwicklungen in der IuK-Technik und gegebenenfalls Pilotierung
- c)
- Schulung, Beratung und Unterstützung der Systembetreuer an den Ämtern
- d)
- Installation und Betreuung von Betriebssystemen, Standardsoftware und weiteren Systemkomponenten, Management der verwaltungsweiten Verzeichnisdienste
- e)
- Bearbeitung systemspezifischer Fragen im Hard- und Softwarebereich, Datennetze, Fragen des Behördennetzanschlusses der Ämter
- f)
- Voruntersuchungen, Auswahl und Beschaffung von Hard- und Software sowie Vergabe von Aufträgen, Lizenzmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung.
- 4.3.4
- Sachgebiet Bürokommunikation, Medien (I 2)
Zum Aufgabenbereich des Sachgebiets I 2 gehören insbesondere:
- a)
- Wartung und Weiterentwicklung bereits eingeführter Anwendungssoftware
- b)
- Auswahl und Erprobung von Anwendungssoftware, Vergabe von Programmieraufträgen und Überwachung der Auftragsabwicklung, Test von Programmen und fachtechnischen Arbeitsabläufen
- c)
- Aufbau und Führung der Datenstrukturen und der Schnittstellen zu anderen Verwaltungen und sonstigen Stellen, Erstellung von Programmdokumentationen und Anwenderhandbüchern
- d)
- Vorbereitung der Freigabe von IuK-Verfahren, Einführung von IuK-Verfahren
- e)
- Schulung, Beratung und Unterstützung der Anwenderbetreuer an den Ämtern
- f)
- Konzeptionelle Arbeiten zur Öffentlichkeitsarbeit der Ämter in Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium und den Ämtern
- g)
- Beratung der Ämter in den Bereichen Medien und Reproduktionstechnik
- h)
- Konzeption, Gestaltung und Herstellung von Informationsmaterial und Ausstellungen sowie Informationsbereitstellung via Internet und Intranet (Mitarbeiterportal) einschließlich erforderlicher Vergabe von Aufträgen
- i)
- Entwicklung von Web-Applikationen, zentrale technische Betreuung der Intranetanwendung Qualitätsmanagement
- 4.3.5
- Sachgebiet Geoinformationssysteme (I 3)
Zum Aufgabenbereich des Sachgebiets I 3 gehören insbesondere:
- a)
- Durchführung von Projekten (konzeptionelle Arbeiten, Entwicklung von Anwendungssoftware), Wartung und Weiterentwicklung bereits eingeführter Anwendungssoftware
- b)
- Auswahl und Erprobung neuer Anwendungssysteme, Vergabe von Programmieraufträgen und Überwachung der Auftragsabwicklung, Test von Programmen und fachtechnischen Arbeitsabläufen
- c)
- Aufbau und Führung der Datenstrukturen und der Schnittstellen zu anderen Verwaltungen und sonstigen Stellen, Erstellung von Programmdokumentationen und Anwenderhandbüchern
- d)
- Vorbereitung der Freigabe von IuK-Verfahren, Einführung von IuK-Verfahren
- e)
- Schulung, Beratung und Unterstützung der Anwenderbetreuer an den Ämtern
- f)
- Beratung und Unterstützung der Ämter bei externen Auftragnehmern
- g)
- Beschaffung und Aufbereitung von Fernerkundungsdaten in besonderen Fällen
- 4.3.6
- Sachgebiet Datenbanksysteme (I 4)
Zum Aufgabenbereich des Sachgebiets I 4 gehören insbesondere:
- a)
- Durchführung von Projekten (konzeptionelle Arbeiten, Entwicklung von Anwendungssoftware), Wartung und Weiterentwicklung bereits eingeführter Anwendungssoftware
- b)
- Auswahl und Erprobung neuer Anwendungssysteme, Vergabe von Programmieraufträgen und Überwachung der Auftragsabwicklung, Test von Programmen und fachtechnischen Arbeitsabläufen
- c)
- Aufbau und Führung der Datenstrukturen und der Schnittstellen zu anderen Verwaltungen und sonstigen Stellen, Erstellung von Programmdokumentationen und Anwenderhandbüchern,
- d)
- Vorbereitung der Freigabe von IuK-Verfahren, Einführung von IuK-Verfahren
- e)
- Schulung, Beratung und Unterstützung der Anwenderbetreuer und von Anwendern fachspezifischer Programme an den Ämtern
- f)
- Beratung und Unterstützung der Ämter bei externen Auftragnehmern
- g)
- Installation und Administration der Datenbanksysteme
- 5.
- Dienstverkehr und Geschäftsgang
- 5.1
- Allgemeines
Für den Dienstverkehr und den Geschäftsgang der Ämter sind die AGO, diese Geschäftsordnung sowie sonstige verwaltungsinterne Vorschriften maßgebend. Eingangsstelle im Sinn von § 12 AGO, auch für Sendungen, die an die Teilnehmergemeinschaften oder deren Vorstandsvorsitzende gerichtet sind, ist das Sachgebiet Personal und Verwaltung (Z 1).
Die Ämter stellen einen Geschäftsverteilungsplan auf und legen ihn dem Staatsministerium mit dem Jahresbericht vor.
Die Leiter können ergänzende Anweisungen zu dieser Geschäftsordnung erlassen.
- 5.2
- Arbeitszeit
Die Arbeitszeit der Beschäftigten richtet sich nach den jeweils geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie den einschlägigen tarifvertraglichen Bestimmungen.
- 5.3
- Dienst- und Fortbildungsreisen
Die Genehmigung und Abrechnung von Dienst- und Fortbildungsreisen richtet sich nach den jeweils geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Die Genehmigung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
- 5.4
- Haushaltsführung
Für die Haushaltsführung der Ämter gelten die einschlägigen Bestimmungen, insbesondere die Bayerische Haushaltsordnung – BayHO – und die Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung – VV-BayHO in der jeweils geltenden Fassung.
- 5.5
- Arbeitsschutz, Behördenselbstschutz, Unfallverhütung und Feuerschutz
Die Vorschriften über den Arbeitsschutz, den Behördenselbstschutz und die Unfallverhütung, insbesondere nach dem Sozialgesetzbuch VII, dem Arbeitssicherheitsgesetz und den hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen, sind einzuhalten.
Für ausreichenden Feuerschutz ist zu sorgen. Die Einhaltung der Feuerschutzvorschriften ist zu überwachen.
Ein Sicherheitsbeauftragter ist zu bestellen.
- 5.6
- Dienstsiegel, Amtsschild
Die Ämter führen ein Dienstsiegel mit dem großen bayerischen Staatswappen und der Aufschrift „Amt für Ländliche Entwicklung (Regierungsbezirk)”.
Die Dienstgebäude der Ämter sind mit einem Amtsschild zu kennzeichnen, das die gleiche Aufschrift wie das Dienstsiegel trägt.
- 6.
- Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt am 1. März 2009 in Kraft. Mit Ablauf des 28. Februar 2009 tritt die Dienstordnung für die Direktionen für Ländliche Entwicklung in Bayern (DLEDO) vom 16. April 1999 (AllMBl S. 481), geändert mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 21. Februar 2000 (AllMBl S. 308) außer Kraft.
Josef Huber
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor