Veröffentlichung AllMBl. 2009/03 S. 88 vom 30.01.2009

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Az.: VI3/7456-1/2/08
2174-A
2174-A
 
Änderung der Richtlinie zur Förderung von Notrufen für von sexualisierter und häuslicher Gewalt betroffene Frauen und von sexualisierter Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche in Bayern
 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
 
vom 30. Januar 2009 Az.: VI3/7456-1/2/08
 
 
Die Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Notrufen für von sexualisierter und häuslicher Gewalt betroffene Frauen und von sexualisierter Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche in Bayern vom 9. Dezember 2008 (AllMBl 2009 S. 12) wird wie folgt geändert:
In Nr. 5.3 Satz 1 wird im ersten Spiegelstrich die Zahl 19.130 durch die Zahl 19.650 und im zweiten Spiegelstrich die Zahl 2.255 durch die Zahl 2.320 ersetzt.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft.
 
 
Seitz
Ministerialdirektor