Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) – Ziviler Luftverkehr: Ziele B V 1.6.5 und B V 1.6.8;
Einbeziehung der Öffentlichkeit
Einbeziehung der Öffentlichkeit
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
vom 11. Februar 2009 Az.: IX/4 - 9125/1002/1
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 9. Dezember 2008 den Fortschreibungsentwurf des Landesentwicklungsprogramms Bayern zum zivilen Luftverkehr für die Ziele B V 1.6.5 (Sonderflughafen Oberpfaffenhofen) und B V 1.6.8 (Luftverkehrsanschlüsse für die Allgemeine Luftfahrt) gebilligt.
Gemäß Art. 13 Abs. 2 BayLplG ist die Öffentlichkeit im Anhörungsverfahren einzubeziehen. Hierzu wird der Fortschreibungsentwurf (Änderungsbegründung, Entwurf der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) sowie Änderung der Begründung mit Umweltbericht) bei der obersten Landesplanungsbehörde (Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, Abteilung Landesentwicklung, Prinzregentenstraße 24, 80538 München, Raum 220) in der Zeit von Montag, den 2. März 2009, bis Donnerstag, den 30. April 2009, während der für den Parteienverkehr festgelegten Zeiten (Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 11:45 Uhr und von 14:00 bis 15:30 Uhr; Freitag von 8:30 bis 11:45 Uhr) ausgelegt.
Gleichzeitig ist der Fortschreibungsentwurf auch in das Internet eingestellt unter http://www.landesentwicklung.bayern.de/landesentwicklung/inhalt.html LEP Teilfortschreibung.
Bis zum Ablauf der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur schriftlichen Äußerung gegenüber der obersten Landesplanungsbehörde (Postanschrift: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, Prinzregentenstraße 28, 80525 München). Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet.
Dr. Schreiber
Ltd. Ministerialrat
Ltd. Ministerialrat