Veröffentlichung AllMBl. 2009/03 S. 99 vom 02.12.2008

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Az.: P3/1344/2/08
2038-A
2038-A
 
Neufassung des Verzeichnisses der Hilfsmittel für die Anstellungsprüfungen
der Studierenden an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und
Rechtspflege in Bayern, Fachbereich Sozialverwaltung
 
Bekanntmachung der Prüfungsausschüsse im Bayerischen Staatsministerium
für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
 
vom 2. Dezember 2008 Az.: P3/1344/2/08
 
 
Die Prüfungsausschüsse zur Durchführung der Anstellungsprüfungen für den gehobenen nichttechnischen Dienst im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen haben gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Februar 1984 (GVBl S. 76, BayRS 2030-2-10-F), zuletzt geändert durch Verordnung vom 24. März 1992 (GVBl S. 47) beschlossen:
 
I.
 
Als Hilfsmittel für den schriftlichen Teil der Anstellungsprüfungen werden zugelassen:
 
1.
Für alle Fachrichtungen
 
1.1
Schönfelder, Deutsche Gesetze, Textsammlung, Verlag C. H. Beck, München (ohne Ergänzungsband)
 
1.2
Sartorius I, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland, Textausgabe, Verlag C. H. Beck, München
 
1.3
Aichberger, Sozialgesetzbuch, Textsammlung, Verlag C. H. Beck, München
in der jeweils maßgebenden Fassung
 
1.4
Ziegler-Tremel, Verwaltungsgesetze des Freistaates Bayern, Textsammlung, Verlag C. H. Beck, München
 
1.5
Arbeitsgesetze, Beck-Texte im dtv
 
1.6
Einkommensteuerrecht, Beck-Texte im dtv
 
1.7
Europarecht, Beck-Texte im dtv
 
1.8
Broschüre EU/EWR, Verordnung Nr. 1408/71 und 574/72 EWG aus der Sicht der Rentenversicherung, Herausgeber: Deutsche Rentenversicherung Bund
 
1.9
Taschenrechner (nicht programmierbar)
 
1.10
Tafelkalender (Ausgabe BayFHVR)
 
 
2.
Für die einzelnen Fachrichtungen
 
2.1
Staatliche Sozialverwaltung
 
2.1.1
Bundesversorgungsgesetz und Nebengesetze, Sonderdrucke der BayFHVR bzw. des BMAS in der jeweils neuesten und der in den vorangegangenen drei Kalenderjahren geltenden Fassung
 
2.1.2
Beck’sche Textausgaben, Bundesversorgungsgesetz/Soldatenversorgungsgesetz mit ergänzenden Vorschriften, Verlag C. H. Beck, München
2.1.3
Tabellen der Rentenbeträge, Vergleichseinkommen usw. (ab dem 1. Januar 2002), Loseblattausgabe des ZBFS
 
2.1.4
Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz, Teil A und Teil B (Ausgabe ZBFS/BayFHVR)
 
2.1.5
Auswahl von Reha-Richtlinien SoV (BayFHVR) in der jeweils maßgebenden Fassung
 
2.2
Rentenversicherung
 
2.2.1
Wochenzähler
 
2.2.2
Auswahl von Reha-Richtlinien RV (BayFHVR)
in der jeweils maßgebenden Fassung
 
II.
 
Die in Abschnitt I genannten Hilfsmittel dürfen keinerlei Wortanmerkungen enthalten. Zulässig sind nur handschriftliche Verweisungen auf Vorschriften im Rahmen der üblichen Zitierweise, Unterstreichungen, Hervorhebungen und Nummerierungen, die sich unmittelbar auf den jeweiligen Gesetzestext beziehen. Beigaben jeder Art, auch eingeschobene, eingeklebte oder beigelegte Blätter sind nicht erlaubt; ausgenommen sind Nachträge mit Textänderungen.
 
 
III.
 
Die Benützung anderer als der zugelassenen Hilfsmittel ist nicht gestattet. Nicht in Abschnitt I aufgeführte Hilfsmittel können in der Weise zugelassen werden, dass ihr Text der Prüfungsaufgabe beigegeben wird.
 
 
IV.
 
Maßgebender Rechtsstand für den schriftlichen Teil der Anstellungsprüfungen ist der 31. Dezember des dem Prüfungsjahr vorangegangenen Jahres.
 
 
V.
 
Für den mündlichen Teil der Anstellungsprüfungen werden die Hilfsmittel vom Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse zugelassen. Die zugelassenen Hilfsmittel werden von den Prüfungsausschüssen zur Verfügung gestellt.
 
 
VI.
 
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Das Verzeichnis der Hilfsmittel für die Anstellungsprüfungen der Studierenden an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern, Fachbereich Sozialverwaltung, in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Januar 2007 (AllMBl S. 196) tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2008 außer Kraft.
 
 
Der Vorsitzende der Prüfungsausschüsse
 
 
Jürgen Schulan
Ministerialrat