73-I
Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2008);
Einführung
Einführung
Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium
des Innern
des Innern
vom 1. April 2009 Az.: IIZ5-4634-001/09
Regierungen
Autobahndirektionen
Staatlichen Bauämter
nachrichtlich
Bezirke
Landkreise
Städte und Gemeinden
Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen
Die als Anlage beigefügten Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2008 ersetzen die mit Bekanntmachung vom 2. Juli 2004 (AllMBl S. 285) eingeführte novellierte Fassung der GRW 1995.
Für die Hochbauaufgaben des Bundes wurde die RPW 2008 mit Erlass des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 21. November 2008 verbindlich zum 1. Januar 2009 eingeführt.
Die Richtlinien für Planungswettbewerbe 2008 werden ab sofort für die Baumaßnahmen des Landes und des Bundes eingeführt.
Zu § 8 Abs. 2 RPW (Auftrag) wird zur Klarstellung darauf hingewiesen, dass der Gewinner im Sinn des § 5 Abs. 2 Buchst. c VOF gleichbedeutend ist mit dem Verfasser der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit.
Zu § 9 Abs. 1 Satz 2 RPW (Anzuwendende Vorschriften) wird bestimmt, dass neben den Vorschriften der VOF die Bestimmungen des Handbuches für die Vergabe und Durchführung Freiberuflicher Leistungen (VHF Bayern) nach Maßgabe des OBBS vom 4. Dezember 2008 Az.: IIZ5-40012-004/08 anzuwenden sind.
Abweichungen von einzelnen Regelungen der RPW 2008 sind in begründeten Ausnahmefällen nur mit Zustimmung der Obersten Technischen Instanz (OBB, BMVBS, BMVg) und im Benehmen mit der Bayerischen Architekten- oder Ingenieurekammer möglich.
Das Rundschreiben der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 29. Dezember 2008 Az.: IIA1-4004-003/08, die Baumaßnahmen des Bundes betreffend, ist damit gegenstandslos.
Die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 2. Juli 2004 (AllMBl S. 285) wird aufgehoben.
Den Kommunen wird empfohlen, wie im staatlichen Bereich zu verfahren.
Josef Poxleitner
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor