2032.3-L
Änderung der Bekanntmachung über die Gewährung von Lehrnebenvergütungen für die nebenamtlich mit der Aus- und Fortbildung der Beamten im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – ohne Staatsforstverwaltung – befassten Bediensteten
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 10. März 2009 Az.: Z 1/b-0350-1/346
I.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 6. Oktober 1993 (AllMBl S. 1258) über die Gewährung von Lehrnebenvergütungen für die nebenamtlich mit der Aus- und Fortbildung der Beamten im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – ohne Staatsforstverwaltung – befassten Bediensteten, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 22. Oktober 2001 (AllMBl S. 863), wird wie folgt geändert:
- 1.
- Im Titel der Bekanntmachung werden die Worte „– ohne Staatsforstverwaltung –“ gestrichen.
- 2.
- In Abschnitt I Nr. 1 werden die Worte „(ohne Staatsforstverwaltung)“ gestrichen und „Art. 73“ durch „Art. 81“ ersetzt.
- 3.
- In Abschnitt I Nr. 2.1.2 werden nach dem Wort „Forsten“ die Worte „sowie an der Bayerischen Forstschule“ eingefügt.
- 4.
- In Abschnitt II Nr. 7 Abs. 2 zweiter Spiegelstrich werden nach dem Wort „Forsten“ die Worte „sowie an der Bayerischen Forstschule“ eingefügt.
II.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. April 2009 in Kraft.
Josef Huber
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor