Haushaltssatzung des Zweckverbandes
Bayerische Musikakademie Alteglofsheim
für das Haushaltsjahr 2009
Bayerische Musikakademie Alteglofsheim
für das Haushaltsjahr 2009
vom 4. Mai 2009
Aufgrund des Art. 40 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 1994 (GVBl S. 555), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. April 2007 (GVBl S. 271), in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat, erlässt der Zweckverband Bayerische Musikakademie Alteglofsheim für das Haushaltsjahr 2009 folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
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in den Einnahmen und Ausgaben mit
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2.041.100,00 €
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und
im Vermögenshaushalt
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in den Einnahmen und Ausgaben mit
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189.100,00 €
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ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Eine Verpflichtungsermächtigung wurde nicht festgesetzt.
§ 4
- (1)
- Die Verbandsumlage nach § 15 Abs. 2 der Verbandssatzung wird auf 1.128.400 € festgesetzt.
(2) |
Der Freistaat Bayern hat gemäß § 15 Abs. 4 der Verbandssatzung die Hälfte der Verbandsumlage zu tragen, das sind
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564.200 €. |
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Der verbleibende Betrag wird gemäß § 15 Abs. 5 der Verbandssatzung folgendermaßen umgelegt:
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Bezirk Niederbayern
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225.680 €
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Bezirk Oberpfalz
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225.680 €
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Landkreis Regensburg
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67.704 €
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Stadt Regensburg
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22.568 €
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Gemeinde Alteglofsheim
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22.568 €
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564.200 €
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1.128.400 €
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§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000 € festgesetzt.
§ 6
Eine Finanzplanung wird nicht erstellt (Art. 41 Abs. 2 KommZG).
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft.
Herbert Mirbeth
Landrat
Verbandsvorsitzender
Landrat
Verbandsvorsitzender