Veröffentlichung AllMBl. 2009/06 S. 168 vom 04.05.2009

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Haushaltssatzung des Zweckverbandes
Bayerische Musikakademie Alteglofsheim
für das Haushaltsjahr 2009
 
vom 4. Mai 2009
 
 
Aufgrund des Art. 40 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 1994 (GVBl S. 555), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. April 2007 (GVBl S. 271), in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat, erlässt der Zweckverband Bayerische Musikakademie Alteglofsheim für das Haushaltsjahr 2009 folgende Haushaltssatzung:
 
 
§ 1
 
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
2.041.100,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
189.100,00 €
ab.
 
 
§ 2
 
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
 
 
§ 3
 
Eine Verpflichtungsermächtigung wurde nicht festgesetzt.
 
 
§ 4
 
(1)
Die Verbandsumlage nach § 15 Abs. 2 der Verbandssatzung wird auf 1.128.400 € festgesetzt.
 
(2)
Der Freistaat Bayern hat gemäß § 15 Abs. 4 der Verbandssatzung die Hälfte der Verbandsumlage zu tragen, das sind

564.200 €.
 
Der verbleibende Betrag wird gemäß § 15 Abs. 5 der Verbandssatzung folgendermaßen umgelegt:
 
 
Bezirk Niederbayern
225.680 €
 
 
Bezirk Oberpfalz
225.680 €
 
 
Landkreis Regensburg
67.704 €
 
 
Stadt Regensburg
22.568 €
 
 
Gemeinde Alteglofsheim
22.568 €
564.200 €
 
 
 
1.128.400 €
 
 
§ 5
 
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000 € festgesetzt.
 
 
§ 6
 
Eine Finanzplanung wird nicht erstellt (Art. 41 Abs. 2 KommZG).
 
 
§ 7
 
Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft.
 
 
Herbert Mirbeth
Landrat
Verbandsvorsitzender