2003.4-I
Änderung der Satzung der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern
des Innern
vom 14. Mai 2009 Az.: IB3-0046.1-17
Nachfolgend wird die von der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) am 2. April 2009 beschlossene und vom Staatsministerium des Innern am 14. Mai 2009 nach § 3 Satz 2 der Verordnung über die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) genehmigte Satzung zur Änderung der Satzung der AKDB in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Oktober 2007 (AllMBl S. 511) bekannt gemacht:
§ 1
Die Satzung der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) vom 2. Oktober 2007 (AllMBl S. 511) wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 4 wird um folgenden Satz 4 ergänzt:
„Der Vorstandsvorsitzende ist Dienstvorgesetzter der Beamtinnen und Beamten.“
- 2.
- § 7 Abs. 2 wird um folgenden Satz 3 ergänzt:
„Mitglieder des Verwaltungsrats können ausschließlich Personen sein, die bereit und geeignet sind, ihre Aufgaben nach § 9 vertrauensvoll und unter Förderung der Interessen der AKDB auszuführen, und die bei der Wahrnehmung der Belange der AKDB nicht in Widerstreit mit Geschäftsbeziehungen zu Dritten geraten."
- 3.
- § 10 Abs. 2 wird um folgenden Satz 4 ergänzt:
„Mitglieder der Hauptversammlung können ausschließlich Personen sein, die bereit und geeignet sind, ihre Aufgaben nach § 12 vertrauensvoll und unter Berücksichtigung der Interessen der AKDB auszuführen, und die bei der Wahrnehmung der Belange der AKDB nicht in Widerstreit mit Geschäftsbeziehungen zu Dritten geraten."
- 4.
- § 14 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:
„Prüfungsorgan für die überörtliche Rechnungsprüfung ist der Bayerische Kommunale Prüfungsverband. Für die örtliche Rechnungsprüfung gilt Art. 103 GO entsprechend.“
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung im Allgemeinen Ministerialblatt in Kraft.
Günter Schuster
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor