Veröffentlichung AllMBl. 2009/07 S. 210 vom 02.06.2009

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Az.: IV1/0816-1/1/09
2184-A
2184-A
 
Pauschsätze nach dem Gräbergesetz für das Jahr 2009
 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
 
vom 2. Juni 2009 Az.: IV1/0816-1/1/09
 
 
An
die Regierungen
 
die Landkreise und kreisfreien Städte
 
die Gemeinden
 
die Bayerische Verwaltung der Staatlichen Schlösser, Gärten und Seen
 
die Stiftung Bayerische Gedenkstätten
 
die Bayerische Staatshauptkasse
 
die Staatsoberkassen
an
das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus
 
 
Die Pauschsätze zur Erstattung der Kosten für Instandsetzung und Pflege der Gräber im Sinn des Gräbergesetzes an Gemeinden, Gemeindeverbände und Sonstige (Nr. 6.7 der Bekanntmachung über den Vollzug des Gesetzes über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) vom 28. Oktober 1981 (AMBl S. 235), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 28. August 2001 (AllMBl S. 372), betragen für das Haushaltsjahr 2009
 
21,75 Euro
für ein Einzelgrab und
6,79 Euro
für einen Quadratmeter Sammelgrabfläche.
 
 
Seitz
Ministerialdirektor