Veröffentlichung AllMBl. 2009/08 S. 252 vom 17.07.2009

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Az.: ID1-2237-37
Feuerwehr-Aktionswoche 2009
 
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
 
vom 17. Juli 2009 Az.: ID1-2237-37
 
 
An
die Regierungen
die Landratsämter
die Gemeinden
die Präsidien der Bayerischen Polizei
das Bayerische Landeskriminalamt
die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung/Rettungszweckverbände
 
 
Die diesjährige Aktionswoche der bayerischen Feuerwehren findet in der Zeit vom 19. bis 27. September 2009 statt. Das Motto der diesjährigen Aktionswoche lautet:
 
„Jeder kann helfen – Ihre Feuerwehr!“
 
Im Einzelnen wird zur Aktionswoche 2009 auf Folgendes hingewiesen:
1.
Die zentrale Eröffnungsveranstaltung des Landesfeuerwehrverbandes Bayern e. V. wird am 19. September 2009 in Schweinfurt stattfinden.
2.
Der Landesfeuerwehrverband Bayern e. V. wird zur Aktionswoche Plakate und Flyer herausgeben.
3.
Für die Jugend in der Feuerwehr wird wieder ein Wissenstest durchgeführt. Zur Vorbereitung auf die Fragen des Testblattes wurde ein Wissensgebiet aus dem Feuerwehrwesen besonders aufbereitet und behandelt (siehe Einhefter in brandwacht-Heft 1/2009). Feuerwehranwärterinnen und Feuerwehranwärter, die erfolgreich am Wissenstest teilnehmen, erhalten als Anerkennung eine Plakette, die zur Dienstkleidung getragen werden kann.
4.
Die Feuerwehren sollen im Rahmen der Aktionswoche geeignete Veranstaltungen (z. B. Einsatz-, Lehr- und Schauübungen, Besichtigungen, Vorführungen, Ausbildungs- und Informationsveranstaltungen, Filmvorführungen, Werbefahrten, Tage der offenen Tür) durchführen. Ziel aller Veranstaltungen der diesjährigen Aktion sollte entsprechend dem Motto insbesondere sein, allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern die ehrenamtliche Arbeit der Feuerwehren näher zu bringen und sie für eine Mitarbeit in den Feuerwehren zu gewinnen.
5.
Presse, Hörfunk und Fernsehen sollen zu den Veranstaltungen der Feuerwehren anlässlich der Aktionswoche 2009 eingeladen und gebeten werden, die Anliegen der Aktionswoche zu unterstützen und zu verbreiten. Träger der Veranstaltungen zur Aktionswoche sind die Feuerwehren. Überörtliche Veranstaltungen werden von den Stadt- und Kreisbrandräten oder -inspektoren durchgeführt.
Die Gemeinden und Landratsämter werden gebeten, die Kommandanten bzw. die Stadt- und Kreisbrandräte über diese Bekanntmachung zu unterrichten und sie bei ihren Vorhaben zu unterstützen.
6.
Die Polizei wird gebeten, im Rahmen ihrer Aufgaben die Veranstaltungen aus Anlass der Aktionswoche, soweit notwendig und möglich, zu unterstützen. Hierzu werden die Feuerwehren zeitgerecht mit der Polizei in Kontakt treten.
7.
Die im Rettungsdienst mitwirkenden Organisationen werden gebeten, die Darstellung des Zusammenwirkens von Rettungsdienst und Feuerwehr zu unterstützen.
 
 
Günter Schuster
Ministerialdirektor