Veröffentlichung AllMBl. 2010/10 S. 256 vom 17.09.2010

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Az.: M2/0135.01-1/3
1132-A
1132-A
 
Verleihung der Bayerischen Staatsmedaille für soziale Verdienste
 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
 
vom 17. September 2010 Az.: M2/0135.01-1/3
 
 
1.
Die Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen ehrt Persönlichkeiten, die sich besondere soziale Verdienste um den Freistaat Bayern erworben haben, durch eine in einer Stufe verliehene Medaille (Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste).
 
2.
Mit der Bayerischen Staatsmedaille für soziale Verdienste werden in der Regel bis zu 20 Persönlichkeiten im Jahr ausgezeichnet.
 
3.
Die Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste trägt auf der Vorderseite das große bayerische Staatswappen mit der Umschrift „Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste“ und auf der Rückseite die Inschrift „Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen“. Sie hat einen Durchmesser von 50 mm und besteht aus vergoldetem Feinsilber. Die Medaille ist nicht zum Tragen in der Öffentlichkeit bestimmt. Sie ist kein Orden oder Ehrenzeichen im Sinn des Art. 118 Abs. 5 der Verfassung.
 
4.
Zur Bayerischen Staatsmedaille für soziale Verdienste wird ab dem Jahr 2010 eine Anstecknadel verliehen. Sie hat einen Durchmesser von 15 mm, besteht aus vergoldetem Feinsilber und trägt das große Staatswappen mit der Umschrift „Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste“.
 
5.
Die Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste und die Anstecknadel gehen in das Eigentum des Empfängers über. Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt.
 
6.
In früheren Jahren mit der Bayerischen Staatsmedaille für soziale Verdienste ausgezeichnete Personen können die Anstecknadel mit formlosem Antrag beim Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, Winzererstraße 9, 80797 München, anfordern. Sie wird kostenlos übersandt.
 
7.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 2010 in Kraft. Die Bekanntmachung über die Verleihung einer Bayerischen Staatsmedaille für soziale Verdienste vom 6. November 2001 (AllMBl S. 687) tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2010 außer Kraft.
 
 
S e i t z
Ministerialdirektor