2003-S
Änderung der Organisationsrichtlinien
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung
vom 16. November 2010 Az.: B II 2-155-9-33
Auf Grund von Art. 43 Abs. 1, Art. 55 Nrn. 2 und 5 der Verfassung des Freistaates Bayern erlässt die Bayerische Staatsregierung folgende Bekanntmachung:
§ 1
Anlage 1 der Richtlinien für die Wahrnehmung und Organisation öffentlicher Aufgaben sowie für die Rechtsetzung im Freistaat Bayern (Organisationsrichtlinien – OR) vom 6. November 2001 (AllMBl S. 634, Beilage zu StAnz Nr. 50), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 11. Dezember 2006 (AllMBl S. 685, StAnz Nr. 50), wird wie folgt geändert:
- 1.
- Es wird folgende Nr. 1.4 angefügt:
- ,,1.4
- Bei der Gestaltung von Förderrichtlinien und der Umsetzung von Förderprogrammen ist auf einen effektiven Mitteleinsatz zu achten. Dafür sind insbesondere eine vorbereitende Bedarfsermittlung und konkrete Zielvorgaben maßgeblich.“
- 2.
- In Nr. 4.6.6 werden die Worte „nach § 31 der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI)“ gestrichen.
§ 2
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Dezember 2010 in Kraft.
Der Bayerische Ministerpräsident
Horst Seehofer