2330-I
Änderung des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms
zur Förderung von Eigenwohnraum
zur Förderung von Eigenwohnraum
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 1. Dezember 2010 Az.: IIC1-4764.6-001/10
I.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 3. Januar 2005 (AllMBl S. 9), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 16. Juli 2010 (AllMBl S. 203), wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nr. 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- Nach Satz 1 wird folgender neuer Satz 2 eingefügt:
- „Die Nr. 31 der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB 2008) und die dazu ergangenen Hinweise sind entsprechend anzuwenden.“
- b)
- Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.
- 2.
- Der Nr. 8.7 werden folgende Sätze angefügt:
- „Sofern es sich bei den im Rang vorgehenden oder gleichstehenden Grundpfandrechten um Grundschulden handelt, muss sichergestellt werden, dass ein Aufrücken des Grundpfandrechts für das Darlehen entsprechend der Tilgung der im Rang vorgehenden oder gleichstehenden Darlehen erfolgt. Dem Darlehen dürfen im Rang keine Grundpfandrechte zur Sicherung einer Kaufpreisforderung oder werthaltige Lasten in Abteilung II des Grundbuchs vorgehen.“
- 3.
- Nr. 13.1 wird wie folgt geändert:
- In Satz 2 wird die Angabe „31. Dezember 2010“ durch die Angabe „31. Dezember 2013“ ersetzt.
II.
Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2010 in Kraft.
Josef Poxleitner
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor