2330-I
Änderung der Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Studierende
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern
des Innern
vom 2. Dezember 2010 Az.: IIC3-4741.0-015/02
I.
Die Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Studierende, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 7. Dezember 2007 (AllMBl S. 766) werden wie folgt geändert:
Nr. 8.1 erhält folgende Fassung:
„Die Leerraummiete darf zum Zeitpunkt der Bewilligung im Durchschnitt 152 Euro je Wohnplatz monatlich nicht überschreiten.
In dieser Leerraummiete ist ein Pauschalbetrag von 60 Euro je Wohnplatz monatlich für Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten und Kosten für Schönheitsreparaturen enthalten. Dieser Betrag verändert sich am 1. Januar 2011 und am 1. Januar jeden darauf folgenden dritten Jahres um den Prozentsatz, um den sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland für den der Veränderung vorausgehenden Monat Oktober gegenüber dem Verbraucherpreisindex für Deutschland für den der letzten Veränderung vorausgehenden Monat Oktober erhöht oder verringert hat. Der sich daraus ergebende Betrag ist auf volle Euro zu runden. Die zulässige Leerraummiete verändert sich um diesen Betrag.“
II.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.
Josef Poxleitner
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor