7071-W
Änderung der Richtlinien zur Durchführung des
Bayerischen Programms zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen
Bayerischen Programms zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
vom 25. November 2010 Az.: VIII/7-3667/289/2
Die Nr. 7.1 der Richtlinien zur Durchführung des Bayerischen Programms zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen (BayTOU) vom 7. Dezember 2009 (AllMBl S. 494) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Der erste Absatz erhält folgende Fassung:
„Der Antrag auf Gewährung von Zuwendungen ist für die Regierungsbezirke
- a)
- Oberbayern, Niederbayern und Schwaben einzureichen beim:
Innovations- und Technologiezentrum Bayern (ITZB) im Haus der Forschung München
Postanschrift:
Bayern Innovativ GmbH
c/o Bayerisches Staatsministerium für
Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
80525 München;
Bayern Innovativ GmbH
c/o Bayerisches Staatsministerium für
Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
80525 München;
- b)
- Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken bei der:
Landesgewerbeanstalt Bayern
– Innovationsberatungsstelle Nordbayern –
Tillystraße 2
90431 Nürnberg.
– Innovationsberatungsstelle Nordbayern –
Tillystraße 2
90431 Nürnberg.
Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter der kostenfreien, zentralen Telefonnummer 0800 0268724.“
- 2.
- In Abs. 2 werden im zweiten Satz die Worte „zuständigen Innovationsberatungsstelle“ durch die Worte „jeweiligen Stelle“ ersetzt.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.
Dr. Hans Schleicher
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor