Veröffentlichung AllMBl. 2010/13 S. 406 vom 25.11.2010

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Az.: VIII/7-3667/289/2
7071-W
7071-W
Änderung der Richtlinien zur Durchführung des
Bayerischen Programms zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen
 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
vom 25. November 2010  Az.: VIII/7-3667/289/2
 
 
Die Nr. 7.1 der Richtlinien zur Durchführung des Bayerischen Programms zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen (BayTOU) vom 7. Dezember 2009 (AllMBl S. 494) wird wie folgt geändert:
 
1.
Der erste Absatz erhält folgende Fassung:
„Der Antrag auf Gewährung von Zuwendungen ist für die Regierungsbezirke
a)
Oberbayern, Niederbayern und Schwaben einzureichen beim:
Innovations- und Technologiezentrum Bayern (ITZB) im Haus der Forschung München
Postanschrift:
Bayern Innovativ GmbH
c/o Bayerisches Staatsministerium für
Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
80525 München;
b)
Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken bei der:
Landesgewerbeanstalt Bayern
– Innovationsberatungsstelle Nordbayern –
Tillystraße 2
90431 Nürnberg.
Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter der kostenfreien, zentralen Telefonnummer 0800 0268724.“
 
2.
In Abs. 2 werden im zweiten Satz die Worte „zuständigen Innovationsberatungsstelle“ durch die Worte „jeweiligen Stelle“ ersetzt.
 
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.
 
 
Dr. Hans  Schleicher
Ministerialdirektor