7071-W
Änderung der Richtlinien zur Durchführung des
Bayerischen Technologieförderungs-Programms
Bayerischen Technologieförderungs-Programms
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
vom 25. November 2010 Az.: VIII/7-3668/251/2
Die Richtlinien zur Durchführung des Bayerischen Technologieförderungs-Programms (BayTP) vom 7. Dezember 2009 (AllMBl S. 490) werden wie folgt geändert:
- 1.
- In Nr. 7.2 wird im dritten Satz das in Klammern gesetzte Wort „Staatsminiserium“ durch das Wort „Staatsministerium“ ersetzt.
- 2.
- Nr. 10 wird wie folgt geändert:
- 2.1
- Buchst. a erhält folgende Fassung:
„bei Vorhaben in den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern und Schwaben:
Innovations- und Technologiezentrum Bayern (ITZB) im Haus der Forschung München
Postanschrift:
Bayern Innovativ GmbH
c/o Bayerisches Staatsministerium für
Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
80525 München“
Bayern Innovativ GmbH
c/o Bayerisches Staatsministerium für
Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
80525 München“
- 2.2
- In Buchst. b wird der Klammerzusatz gestrichen.
- 2.3
- Nach dem zweiten Satz wird folgender Satz 3 angefügt:
„Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter der kostenfreien, zentralen Telefonnummer 0800 0268724.“
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.
Dr. Hans Schleicher
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor