Veröffentlichung AllMBl. 2010/04 S. 112 vom 19.03.2010

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Az.: IC2-0011-4
2012.1-I
2012.1-I
 
Freier Durchgang für Mitglieder des Bayerischen Landtags bei polizeilichen Absperrungen
 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern
 
vom 19. März 2010 Az.: IC2-0011-4
 
 
An die Dienststellen der Bayerischen Polizei
 
 
Den Mitgliedern des Bayerischen Landtags, die sich durch Vorzeigen ihres Ausweises als solche zu erkennen geben, ist bei polizeilichen Absperrungen, sofern dies möglich ist, freier Durchgang zu gewähren.
Der Ausweis der Mitglieder des Bayerischen Landtags hat folgendes Aussehen:
 
 
 
Die Bekanntmachung über den freien Durchgang für Mitglieder des Bayerischen Landtags bei polizeilichen Absperrungen vom 29. Dezember 1999 (AllMBl 2000 S. 80) wird aufgehoben.
 
 
Günter Schuster
Ministerialdirektor