Veröffentlichung AllMBl. 2010/06 S. 183 vom 29.06.2010

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Stellenausschreibungen
 
 
In der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist demnächst zu besetzen:
eine Stelle für einen Vorsitzenden Richter/eine Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Augsburg (Besoldungsgruppe R 2).
Bewerbungen um diese Stelle sind bis 5. Juli 2010 auf dem Dienstweg beim Bayerischen Staatsministerium des Innern einzureichen. Bewerber/Bewerberinnen, die sich um eine entsprechende Richterstelle bisher vergeblich beworben haben und deren Interesse weiter besteht, werden gebeten, erneut eine Bewerbung einzureichen.
Die Stelle ist unter den Voraussetzungen des Bayerischen Richtergesetzes grundsätzlich auch für Bewerber/Bewerberinnen mit langfristig ermäßigtem Dienst geeignet.
Die Bewerbung von Frauen wird begrüßt (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Schwerbehinderte Bewerber/Bewerberinnen im Sinn von § 2 Abs. 2 SGB IX werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
 
 
Die Stelle der Direktorin/des Direktors des Arbeitsgerichts Kempten (BesGr R 2) ist demnächst neu zu besetzen.
Bis zum 19. Juli 2010 können auf dem Dienstweg Bewerbungen bei der Präsidentin des Landesarbeitsgerichts München eingereicht werden.
Bewerbungen von Frauen sind erwünscht (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der/des Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BayGlG) wird hingewiesen. Die Stelle ist aufgrund der besonderen Aufgabenstellung und der Amtsgebundenheit dieser Leitungsfunktion nicht teilzeitfähig.
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
 
 
Die Stelle der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten des Sozialgerichts Würzburg (BesGr R 2 + AZ) ist neu zu besetzen.
Bis zum 19. Juli 2010 können auf dem Dienstweg Bewerbungen beim Bayerischen Landessozialgericht eingereicht werden.
Bewerbungen von Frauen sind erwünscht (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 BayGlG).
Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der/des Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BayGlG) sowie auf die Möglichkeit einer Ermäßigung des Dienstes unter den gesetzlichen Voraussetzungen des BayRiG wird hingewiesen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
 
 
Es sind demnächst
 
eine Stelle für eine Vorsitzende Richterin/einen Vorsitzenden Richter am Bayerischen Landessozialgericht (BesGr R 3) und voraussichtlich
eine evtl. im Durchzug freiwerdende Stelle für eine Richterin/einen Richter am Bayerischen Landessozialgericht (BesGr R 2)
neu zu besetzen.
Bis zum 19. Juli 2010 können auf dem Dienstweg Bewerbungen beim Bayerischen Landessozialgericht eingereicht werden.
Die Bereitschaft zu einer evtl. Tätigkeit bei der Zweigstelle des Bayerischen Landessozialgerichts in Schweinfurt wird vorausgesetzt.
Bewerbungen von Frauen sind erwünscht (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der/des Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BayGlG) sowie auf die Möglichkeit einer Ermäßigung des Dienstes unter den gesetzlichen Voraussetzungen des BayRiG wird hingewiesen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.