Feuerwehr-Aktionswoche 2010
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 21. Juli 2010 Az.: ID1-2237-38
An
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die Regierungen
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die Landratsämter
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die Gemeinden
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die Präsidien der Bayerischen Polizei
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das Bayerische Landeskriminalamt
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die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung/Rettungszweckverbände
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Die diesjährige Aktionswoche der bayerischen Feuerwehren findet in der Zeit vom 18. bis 26. September 2010 statt.
Das Motto der diesjährigen Aktionswoche lautet:
„Ihre Feuerwehr – zupacken statt zuschauen!“
Im Einzelnen wird zur Aktionswoche 2010 auf Folgendes hingewiesen:
- 1.
- Die zentrale Eröffnungsveranstaltung des Landesfeuerwehrverbandes Bayern e. V. wird am 18. September 2010 in Rosenheim stattfinden.
- 2.
- Der Landesfeuerwehrverband Bayern e. V. wird zur Aktionswoche Plakate und ein Themenheft herausgeben.
- 3.
- Für die Jugend in der Feuerwehr wird wieder ein Wissenstest durchgeführt. Zur Vorbereitung auf die Fragen des Testblattes wurde ein Wissensgebiet aus dem Feuerwehrwesen besonders aufbereitet und behandelt (siehe Einhefter in brandwacht-Heft 1/2010). Feuerwehranwärterinnen und Feuerwehranwärter, die erfolgreich am Wissenstest teilnehmen, erhalten als Anerkennung eine Plakette, die zur Dienstkleidung getragen werden kann.
- 4.
- Die Feuerwehren sollen im Rahmen der Aktionswoche geeignete Veranstaltungen (z. B. Einsatz-, Lehr- und Schauübungen, Besichtigungen, Vorführungen, Ausbildungs- und Informationsveranstaltungen, Filmvorführungen, Werbefahrten, Tage der offenen Tür) durchführen. Ziel aller Veranstaltungen der diesjährigen Aktion sollte entsprechend dem Motto insbesondere sein, aufzuzeigen, dass Feuerwehrleute in einem Schadensfall oder bei einer sonstigen Notsituation nicht zuschauen, sondern couragiert die Initiative ergreifen, zupacken und helfen.
- 5.
- Presse, Hörfunk und Fernsehen sollen zu den Veranstaltungen der Feuerwehren anlässlich der Aktionswoche 2010 eingeladen und gebeten werden, die Anliegen der Aktionswoche zu unterstützen und zu verbreiten. Träger der Veranstaltungen zur Aktionswoche sind die Feuerwehren. Überörtliche Veranstaltungen werden von den Stadt- und Kreisbrandräten oder -inspektoren durchgeführt.
Die Gemeinden und Landratsämter werden gebeten, die Kommandanten bzw. die Stadt- und Kreisbrandräte über diese Bekanntmachung zu unterrichten und sie bei ihren Vorhaben zu unterstützen.
- 6.
- Die Polizei wird gebeten, im Rahmen ihrer Aufgaben die Veranstaltungen aus Anlass der Aktionswoche, soweit notwendig und möglich, zu unterstützen. Hierzu werden die Feuerwehren zeitgerecht mit der Polizei in Kontakt treten.
- 7.
- Die im Rettungsdienst mitwirkenden Organisationen werden gebeten, die Darstellung des Zusammenwirkens von Rettungsdienst und Feuerwehr zu unterstützen.
Günter Schuster
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor