Stellenausschreibung
Beim Landesarbeitsgericht München ist demnächst ein Stellenanteil in Höhe von 75 % für eine Vorsitzende Richterin/einen Vorsitzenden Richter (BesGr R 3) neu zu besetzen. Die Bereitschaft zu einer entsprechenden, auf mindestens drei Jahre angelegten Ermäßigung des Dienstes gemäß den diesbezüglichen Vorschriften des BayRiG wird vorausgesetzt.
Bis zum 19. Oktober 2011 können auf dem Dienstweg Bewerbungen bei der Präsidentin des Landesarbeitsgerichts München eingereicht werden.
Bewerbungen von Frauen sind erwünscht (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der/des Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BayGlG) wird hingewiesen. Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.