Veröffentlichung AllMBl. 2011/12 S. 544 vom 06.10.2011

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Az.: LBc-A0100-2011/178-3
1132-UG
1132-UG
Auszeichnung „Weißer Engel“
 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Umwelt und Gesundheit
vom 6. Oktober 2011  Az.: LBc-A0100-2011/178-3
 
1.
Der Staatsminister für Umwelt und Gesundheit zeichnet Personen für ihre vorbildlichen Leistungen im Gesundheitsbereich mit dem „Weißen Engel“ aus. Die Auszeichnung wird für langjähriges und regelmäßiges ehrenamtliches Engagement im Gesundheitsbereich verliehen.
2.
Die Auszeichnung besteht aus einer Urkunde und einer Ehrennadel. Die Ehrennadel ist kein Orden oder Ehrenzeichen im Sinn von Art. 118 Abs. 5 der Bayerischen Verfassung. Die Auszeichnung „Weißer Engel“ wird an höchstens 50 Personen im Jahr vergeben.
3.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 2011 in Kraft.
 
Michael Höhenberger
Ministerialdirektor