301-I
Änderung der Bekanntmachung über
die dienstliche Beurteilung der Richter
in der Verwaltungsgerichtsbarkeit
die dienstliche Beurteilung der Richter
in der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern
des Innern
vom 17. November 2011 Az.: IZ2-0371.1-32
- 1.
- Die Bekanntmachung über die dienstliche Beurteilung der Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 17. Oktober 2000 (AllMBl S. 752) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Der Einleitungssatz erhält folgende Fassung:
„Gemäß Art. 6 Abs. 1 Sätze 2 und 3 des Bayerischen Richtergesetzes (BayRiG), Art. 60 Abs. 2 Sätze 3 und 4 und Art. 63 des Gesetzes über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz – LlbG) vom 5. August 2010 (GVBl S. 410, BayRS 2030-1-4-F) und Nrn. 5.8, 8 Satz 2 und 9.4 Satz 2 der Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und für Verbraucherschutz, des Innern, der Finanzen sowie für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (GemBek) vom 20. Dezember 1999 (JMBl 2000 S. 6, StAnz 2000 Nr. 1), geändert durch Bekanntmachung vom 28. Februar 2011 (JMBl S. 52, StAnz Nr. 10), wird für die dienstliche Beurteilung der Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit Folgendes bestimmt:“
- 1.2
- Nr. 5 wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- Nach dem Wort „dem“ werden die Worte „als Anlage“ eingefügt.
- 1.2.2
- Die Worte „vereinfachten Beurteilungen“ werden durch die Worte „wiederholten periodischen Beurteilungen“ ersetzt.
- 1.3
- Die Anlage zu Nr. 5 erhält die Fassung der Anlage zu dieser Bekanntmachung.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.
Günter S c h u s t e r
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor