Veröffentlichung AllMBl. 2011/15 S. 667 vom 08.12.2011

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Az.: VIII/7-3667/289/3
7071-W
7071-W
 
Änderung der Richtlinien
zur Durchführung des Bayerischen Programms
zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen
 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
 
vom 8. Dezember 2011  Az.: VIII/7-3667/289/3
 
 
Die Richtlinien zur Durchführung des Bayerischen Programms zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen (BayTOU) vom 7. Dezember 2009 (AllMBl S. 494), geändert durch Bekanntmachung vom 25. November 2010 (AllMBl S. 406), werden wie folgt geändert:
1.
In Nr. 5.4.4 wird Satz 2 gestrichen.
2.
In Nr. 7.1 erhalten die Abs. 1 und 2 folgende Fassung:
„Der Antrag auf Gewährung von Zuwendungen ist für die Regierungsbezirke
a)
Oberbayern, Niederbayern und Schwaben einzureichen bei der:
Bayern Innovativ GmbH
Innovations- und Technologiezentrum Bayern (ITZB)
im Haus der Forschung München
Prinzregentenstraße 52
80538 München
b)
Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken bei der:
Bayern Innovativ GmbH
Innovations- und Technologiezentrum Bayern (ITZB)
im Haus der Forschung Nürnberg
Gewerbemuseumsplatz 2
90403 Nürnberg
Telefonische Auskünfte sind unter der kostenfreien, zentralen Telefonnummer 0800 0268724 erhältlich.“
3.
In Nr. 7.2 Satz 2 werden die Worte „Staatsministerium oder eine von ihm beauftragte Stelle“ durch „ITZB“ ersetzt.
4.
Nr. 7.3 erhält folgende Fassung: „Die Bewilligung erteilt das Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie.“
5.
In Nr. 7.5 werden in Satz 2 die Worte „dem Staatsministerium oder der von ihm beauftragten Stelle“ durch die Worte „der nach Nr. 7.1 zuständigen Stelle“ ersetzt. In Satz 3 wird das Wort „prüfen“ durch „prüft“ ersetzt.
 
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.
 
Gudrun  G m a c h
Ministerialdirigentin