7071-W
Änderung der Richtlinien
zur Durchführung des Förderprogramms „Elektromobilität“
zur Durchführung des Förderprogramms „Elektromobilität“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
vom 8. Dezember 2011 Az.: VIII/7-3665n/4
Die Richtlinien zur Durchführung des Förderprogramms „Elektromobilität“ vom 14. Juli 2009 (AllMBl S. 241) werden wie folgt geändert:
- 1.
- Nr. 6.2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind einzureichen beim Projektträger des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie:
Bayern Innovativ
Innovations- und Technologiezentrum Bayern (ITZB)
im Haus der Forschung Nürnberg
Gewerbemuseumsplatz 2
90403 Nürnberg
Innovations- und Technologiezentrum Bayern (ITZB)
im Haus der Forschung Nürnberg
Gewerbemuseumsplatz 2
90403 Nürnberg
Telefonische Auskünfte sind unter der kostenfreien, zentralen Telefonnummer 0800 0268724 erhältlich.“
- 2.
- Nr. 6.3 erhält folgende Fassung:
„Die Bewilligungsbehörde zahlt die Fördermittel aus. Der Verwendungsnachweis ist der Bewilligungsbehörde über den Projektträger vorzulegen.“
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.
Gudrun G m a c h
Ministerialdirigentin
Ministerialdirigentin