Veröffentlichung AllMBl. 2011/15 S. 667 vom 08.12.2011

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Az.: VIII/7-3665n/4
7071-W
7071-W
 
Änderung der Richtlinien
zur Durchführung des Förderprogramms „Elektromobilität“
 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
 
vom 8. Dezember 2011  Az.: VIII/7-3665n/4
 
 
Die Richtlinien zur Durchführung des Förderprogramms „Elektromobilität“ vom 14. Juli 2009 (AllMBl S. 241) werden wie folgt geändert:
 
1.
Nr. 6.2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind einzureichen beim Projektträger des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie:
Bayern Innovativ
Innovations- und Technologiezentrum Bayern (ITZB)
im Haus der Forschung Nürnberg
Gewerbemuseumsplatz 2
90403 Nürnberg
Telefonische Auskünfte sind unter der kostenfreien, zentralen Telefonnummer 0800 0268724 erhältlich.“
 
2.
Nr. 6.3 erhält folgende Fassung:
„Die Bewilligungsbehörde zahlt die Fördermittel aus. Der Verwendungsnachweis ist der Bewilligungsbehörde über den Projektträger vorzulegen.“
 
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.
 
Gudrun  G m a c h
Ministerialdirigentin