Veröffentlichung AllMBl. 2011/15 S. 688 vom 30.11.2011

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Az.: 52d-U4505-2011/5
7537-UG
7537-UG
Änderung der Verwaltungsvorschrift
zum Abwasserabgabengesetz und zum Bayerischen Gesetz
zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Umwelt und Gesundheit
vom 30. November 2011  Az.: 52d-U4505-2011/5
 
Die Verwaltungsvorschrift zum Abwasserabgabengesetz und zum Bayerischen Gesetz zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes – VwVBayAbwAG – vom 17. September 2003 (AllMBl S. 529), geändert durch Bekanntmachung vom 5. März 2008 (AllMBl S. 173), wird wie folgt geändert:
1.
Die Einleitungsformel wird wie folgt geändert:
a)
In Satz 1 werden die Worte „, Gesundheit und Verbraucherschutz“ durch die Worte „und Gesundheit“ ersetzt.
b)
Satz 2 erhält folgende Fassung:
„Sie gilt für die Festsetzung der Abwasserabgabe aufgrund des Abwasserabgabengesetzes (AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2005 (BGBl I S. 114), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11. August 2010 (BGBl I S. 1163), und des Bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (BayAbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 2003 (GVBl S. 730, BayRS 753-7-UG), zuletzt geändert durch Art. 78 Abs. 2 des Gesetzes vom 25. Februar 2010 (GVBl S. 66).“
2.
In Nr. 1.3 Abs. 6 Spiegelstriche drei und vier werden die Worte „Landesentwicklung und Umweltfragen“ durch die Worte „Umwelt und Gesundheit“ ersetzt.
3.
In Nr. 2.1.1.4 Abs. 1 Satz 2 werden die Worte „§ 7a WHG in Verbindung mit der AbwV“ durch die Worte „einer Rechtsverordnung nach § 7a WHG in der am 28. Februar 2010 geltenden Fassung oder nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 57 Abs. 2 WHG in der am 28. Februar 2010 geltenden Fassung“ ersetzt.
4.
Nr. 2.1.1.5 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
a)
In Satz 1 werden die Worte „§ 7a WHG gem. § 3 Abs. 3 AbwV“ durch die Worte „der Abwasserverordnung“ ersetzt.
b)
In Satz 5 wird das Wort „höherer“ durch das Wort „strengerer“ ersetzt.
5.
In Nr. 2.1.4.1 Satz 2 werden die Worte „§ 1“ durch die Worte „§ 3 Nr. 1“ ersetzt.
6.
In Nr. 2.2.1 letzter Absatz werden in Satz 1 nach der Abkürzung „WHG“ die Worte „in der am 28. Februar 2010 geltenden Fassung oder nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 57 Abs. 2 WHG“ eingefügt.
7.
In Anlage 6 auf der Vorderseite der 1. bis 5. Fertigung in Nr. 4.5 Satz 1, auf der Rückseite der 5. Fertigung in Nr. 3 Satz 2 und in Nr. 4 Sätze 1 und 2 werden jeweils nach der Abkürzung „WHG“ die Worte „in der am 28. Februar 2010 geltenden Fassung oder nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 57 Abs. 2 WHG“ eingefügt.
8.
In Anlage 9 auf der Vorderseite der 1. bis 4. Fertigung in Tabelle 2 Zeile 2, auf der Rückseite der 1. bis 3. Fertigung in Nr. 2 und auf der Rückseite der 4. Fertigung in Nr. 1.1 Satz 2 werden jeweils die Worte „§ 18b“ durch die Worte „§ 60 Abs. 1“ ersetzt.
9.
Die Vorderseite der 1. bis. 4. Fertigung der Anlage 10 wird wie folgt geändert:
a)
Im Satz unterhalb „Anlagen:“ werden die Worte „oder Einrichtungen“ gestrichen.
b)
Im Text zum vierten Kontrollkästchen werden nach der Abkürzung „WHG“ die Worte „in der am 28. Februar 2010 geltenden Fassung oder nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 57 Abs. 2 WHG“ eingefügt.
10.
Anlage 13 wird wie folgt geändert:
a)
Die Vorderseite wird wie folgt geändert:
aa)
In Spalte 6 letzte Zeile der Tabelle wird der Umrechnungsfaktor von „1/3000“ bei der Giftigkeit gegenüber Fischeiern durch den Umrechnungsfaktor „1/6000“ ersetzt.
bb)
In Fußnote 2 wird am Ende ein Punkt eingefügt und folgender Satz 3 angefügt:
„Bei Werten kleiner oder gleich 5 und einer amtlich festgestellten Überschreitung, sind die SE vor der Rundung mit dem Erhöhungsfaktor aus Spalte 8 zu multiplizieren.“
b)
Auf der Rückseite in Nrn. 2.1 und 2.2 werden jeweils nach der Abkürzung „WHG“ die Worte „in der am 28. Februar 2010 geltenden Fassung oder nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 57 Abs. 2 WHG“ eingefügt.
 
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.
 
Dr. Christian Barth
Ministerialdirigent