Stellenausschreibungen
Die Stelle der Direktorin/des Direktors des Arbeitsgerichts Regensburg (BesGr R 2 + AZ) ist demnächst neu zu besetzen.
Bis zum 18. März 2011 können auf dem Dienstweg Bewerbungen bei der Präsidentin des Landesarbeitsgerichts München eingereicht werden.
Bewerbungen von Frauen sind erwünscht (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der/des Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BayGlG) wird hingewiesen. Die Stelle ist aufgrund der besonderen Aufgabenstellung und der Amtsgebundenheit dieser Leitungsfunktion nicht teilzeitfähig.
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Vorbehaltlich des Inkrafttretens des Haushalts 2011/2012 ist eine Stelle für eine Richterin/einen Richter am Arbeitsgericht Nürnberg – als weitere aufsichtführende Richterin/als weiterer aufsichtführender Richter – (BesGr R 2) zu besetzen.
Bis zum 18. März 2011 können auf dem Dienstweg Bewerbungen beim Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Nürnberg eingereicht werden.
Bewerbungen von Frauen sind erwünscht (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der/des Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BayGlG) sowie auf die Möglichkeit einer Ermäßigung des Dienstes unter den gesetzlichen Voraussetzungen des BayRiG wird hingewiesen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Vorbehaltlich des Inkrafttretens des Haushalts 2011/2012 ist bei den Arbeitsgerichten Bamberg, Bayreuth und Weiden demnächst jeweils eine Stelle für eine Richterin/einen Richter am Arbeitsgericht – als die ständige Vertreterin/der ständige Vertreter der Direktorin/des Direktors des Arbeitsgerichts – (BesGr R 1 + AZ) zu besetzen.
Bis zum 18. März 2011 können auf dem Dienstweg Bewerbungen beim Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Nürnberg eingereicht werden.
Bewerbungen von Frauen sind erwünscht (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der/des Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BayGlG) sowie auf die Möglichkeit einer Ermäßigung des Dienstes unter den gesetzlichen Voraussetzungen des BayRiG wird hingewiesen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Vorbehaltlich des Inkrafttretens des Haushalts 2011/2012 ist bei den Arbeitsgerichten Kempten, Passau und Rosenheim demnächst jeweils eine Stelle für eine Richterin/einen Richter am Arbeitsgericht – als die ständige Vertreterin/der ständige Vertreter der Direktorin/des Direktors des Arbeitsgerichts – (BesGr R 1 + AZ) zu besetzen.
Bis zum 18. März 2011 können auf dem Dienstweg Bewerbungen bei der Präsidentin des Landesarbeitsgerichts München eingereicht werden.
Bewerbungen von Frauen sind erwünscht (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der/des Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BayGlG) sowie auf die Möglichkeit einer Ermäßigung des Dienstes unter den gesetzlichen Voraussetzungen des BayRiG wird hingewiesen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Stelle der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten des Sozialgerichts Regensburg (vorbehaltlich des Inkrafttretens des Haushalts 2011/2012 bewertet mit BesGr R 2 + AZ) ist neu zu besetzen.
Bis zum 18. März 2011 können auf dem Dienstweg Bewerbungen bei der Präsidentin des Bayerischen Landessozialgerichts eingereicht werden.
Bewerbungen von Frauen sind erwünscht (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der/des Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BayGlG) sowie auf die Möglichkeit einer Ermäßigung des Dienstes unter den gesetzlichen Voraussetzungen des BayRiG wird hingewiesen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Es sind demnächst zwei Stellen für Richterinnen/Richter am Bayerischen Landessozialgericht (BesGr R 2) neu zu besetzen.
Bis zum 18. März 2011 können auf dem Dienstweg Bewerbungen bei der Präsidentin des Bayerischen Landessozialgerichts eingereicht werden.
Die Bereitschaft zu einer evtl. Tätigkeit bei der Zweigstelle des Bayerischen Landessozialgerichts in Schweinfurt wird vorausgesetzt.
Bewerbungen von Frauen sind erwünscht (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der/des Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BayGlG) sowie auf die Möglichkeit einer Ermäßigung des Dienstes unter den gesetzlichen Voraussetzungen des BayRiG wird hingewiesen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Beim Sozialgericht Landshut ist demnächst eine Stelle für eine Richterin/einen Richter am Sozialgericht – als weitere aufsichtführende Richterin/als weiterer aufsichtführender Richter – (BesGr R 2) zu besetzen.
Bis zum 18. März 2011 können auf dem Dienstweg Bewerbungen bei der Präsidentin des Bayerischen Landessozialgerichts eingereicht werden.
Im Hinblick auf die gestiegenen Anforderungen im Zusammenhang mit der Ausbildung und Einführung von Nachwuchsrichterinnen/Nachwuchsrichtern werden Bewerberinnen/Bewerber mit Ausbildungserfahrung vorrangig berücksichtigt.
Bewerbungen von Frauen sind erwünscht (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der/des Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BayGlG) sowie auf die Möglichkeit einer Ermäßigung des Dienstes unter den gesetzlichen Voraussetzungen des BayRiG wird hingewiesen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.