7846-L
Änderung der Vollzugshinweise
zu den Richtlinien zur Förderung
der Fischerei in Bayern gemäß den
gemeinschaftlichen Strukturmaßnahmen
im Fischereisektor (EFF-Richtlinien)
zu den Richtlinien zur Förderung
der Fischerei in Bayern gemäß den
gemeinschaftlichen Strukturmaßnahmen
im Fischereisektor (EFF-Richtlinien)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 31. Januar 2011 Az.: L 4-7997.1-501
- 1.
- Die Vollzugshinweise des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten zu den Richtlinien zur Förderung der Fischerei in Bayern gemäß den gemeinschaftlichen Strukturmaßnahmen im Fischereisektor (EFF-Richtlinien) vom 15. Februar 2008 (AllMBl S. 195) werden wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 5.2.3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift erhält folgende Fassung:
„Damm- und Böschungssanierungen, Entfernen des Dammes zur Zusammenlegung von Teichen“
- b)
- Die Erläuterung in Klammern zum Buchstaben „D“ erhält folgende Fassung:
„(Damm- und Böschungssanierung, Zusammenlegung von Teichen)“
- 1.2
- In Nr. 5.2.4 wird vor „He“ und „Ha“ neu eingefügt:
„Hg (Hälterbecken groß)
|
200 €/m3 Beckenvolumen“
|
- 1.3
- Der Anhang 1 (Ergänzungsblatt zu pauschal geförderten Teichbauvorhaben) erhält anliegende Fassung.
- 1.4
- Der Anhang 3 (Prüfvermerk zum Verwendungsnachweis) erhält anliegende Fassung.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft.
Martin N e u m e y e r
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor