7803.1-L
Änderung der Schulkostenerstattungsrichtlinien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 19. Januar 2011 Az.: A1-7141-785
I.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten für die Gewährung von Erstattungen im Bereich der agrar-, haus- und forstwirtschaftlichen Fachschulen und fachschulischen Ausbildungsstätten (Schulkostenerstattungsrichtlinien – SKERL) vom 14. Mai 2007 (AllMBl S. 294), geändert durch Bekanntmachung vom 8. Dezember 2008 (AllMBl 2009 S. 8), wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nr. 3.1 wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Im ersten Tiret wird das Wort „Landmaschinenseminar“ durch das Wort „Landtechnikseminar“ ersetzt.
- 1.2
- Nach dem dritten Tiret wird angefügt:
- „– Seminar für Berufs- und Arbeitspädagogik“
- 2.
- In Nr. 3.2 wird das zweite Tiret wie folgt geändert:
- 2.1
- Die Worte „und Vermarktung“ werden gestrichen.
- 2.2
- Nach dem Wort „Produkte“ wird „(viertägig)“ angefügt.
- 3.
- Nr. 4.3 wird wie folgt geändert:
- 3.1
- Im ersten Tiret wird das Wort „Landmaschinenseminar“ durch das Wort „Landtechnikseminar“ ersetzt.
- 3.2
- Nach dem vierten Tiret wird angefügt:
- „– das zweitägige Seminar für Berufs- und Arbeitspädagogik 18 v. H.“
- 4.
- In Nr. 7 wird die Zahl „2010“ durch die Zahl „2014“ ersetzt.
II.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft.
Martin Neumeyer
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor