7803.2-L
Änderung der Bildungsaufwandsregelung – StMLF
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 21. Februar 2011 Az.: A1-7161-466
I.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten zur Gewährung von Aufwandsentschädigung und Erstattung von Sachkosten für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten (Bildungsaufwandsregelung – StMLF) vom 14. Mai 2007 (AllMBl S. 296) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Überschrift wird wie folgt geändert:
Das Wort „Aufwandsentschädigung“ wird durch das Wort „Vergütungen“ ersetzt.
Vor dem Wort „Landwirtschaft“ wird jeweils das Wort „Ernährung,“ eingefügt.
Die Worte „Bildungsaufwandsregelung – StMLF“ werden durch die Worte „Bildungskostenregelung – StMELF“ ersetzt.
- 2.
- Die erste Kopfzeile wird wie folgt geändert:
Nach (BBiG) werden die Worte „für Auszubildende“ eingefügt und das Wort „Praktikantenschulungen“ wird durch das Wort „Praktikanten“ ersetzt.
- 3.
- Die zweite Kopfzeile wird wie folgt geändert:
Die Worte „für Auszubildende“ werden gestrichen.
- 4.
- Nr. 2, Spalte „Kostenart“
Das Wort „Entschädigung“ wird durch das Wort „Vergütung“ ersetzt.
- 5.
- Nr. 3, Spalte „Kostenart“
Das Wort „Aufwandsentschädigung“ wird durch das Wort „Vergütung“ ersetzt.
- 6.
- Nr. 3.2, Spalte „Lehrgänge, Schulungen, regionale Wettbewerbe“
Das Wort „Entschädigung“ wird durch das Wort „Vergütung“ ersetzt.
- 7.
- Nr. 4, Spalte „Kostenart“
Das Wort „Aufwandsentschädigung“ wird durch das Wort „Vergütung“ ersetzt.
- 8.
- Nr. 4.1, Spalte „Kostenart“
Das Wort „Aufwandsentschädigung“ wird durch das Wort „Vergütung“ ersetzt.
- 9.
- Geltungsdauer
Die Zahl „2010“ wird durch die Zahl „2014“ ersetzt.
II.
Die Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft.
Martin Neumeyer
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor