Veröffentlichung AllMBl. 2011/03 S. 92 vom 21.02.2011

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Az.: A1-7161-466
7803.2-L
7803.2-L
 
Änderung der Bildungsaufwandsregelung – StMLF
 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
 
vom 21. Februar 2011  Az.: A1-7161-466
 
 
I.
 
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten zur Gewährung von Aufwandsentschädigung und Erstattung von Sachkosten für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten (Bildungsaufwandsregelung – StMLF) vom 14. Mai 2007 (AllMBl S. 296) wird wie folgt geändert:
 
1.
Die Überschrift wird wie folgt geändert:
Das Wort „Aufwandsentschädigung“ wird durch das Wort „Vergütungen“ ersetzt.
Vor dem Wort „Landwirtschaft“ wird jeweils das Wort „Ernährung,“ eingefügt.
Die Worte „Bildungsaufwandsregelung – StMLF“ werden durch die Worte „Bildungskostenregelung – StMELF“ ersetzt.
 
2.
Die erste Kopfzeile wird wie folgt geändert:
Nach (BBiG) werden die Worte „für Auszubildende“ eingefügt und das Wort „Praktikantenschulungen“ wird durch das Wort „Praktikanten“ ersetzt.
 
3.
Die zweite Kopfzeile wird wie folgt geändert:
Die Worte „für Auszubildende“ werden gestrichen.
 
4.
Nr. 2, Spalte „Kostenart“
Das Wort „Entschädigung“ wird durch das Wort „Vergütung“ ersetzt.
 
5.
Nr. 3, Spalte „Kostenart“
Das Wort „Aufwandsentschädigung“ wird durch das Wort „Vergütung“ ersetzt.
 
6.
Nr. 3.2, Spalte „Lehrgänge, Schulungen, regionale Wettbewerbe“
Das Wort „Entschädigung“ wird durch das Wort „Vergütung“ ersetzt.
 
7.
Nr. 4, Spalte „Kostenart“
Das Wort „Aufwandsentschädigung“ wird durch das Wort „Vergütung“ ersetzt.
 
8.
Nr. 4.1, Spalte „Kostenart“
Das Wort „Aufwandsentschädigung“ wird durch das Wort „Vergütung“ ersetzt.
 
9.
Geltungsdauer
Die Zahl „2010“ wird durch die Zahl „2014“ ersetzt.
 
 
II.
 
Die Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft.
 
 
Martin Neumeyer
Ministerialdirektor