Veröffentlichung AllMBl. 2011/04 S. 147 vom 18.03.2011

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Az.: IID8-43420-001/11
913-I
913-I
 
Technische Lieferbedingungen
und Technische Prüfvorschriften
für Ingenieurbauten (TL/TP-ING),
Fortschreibung April 2010
 
Bekanntmachung der Obersten Baubehörde
im Bayerischen Staatsministerium des Innern
 
vom 18. März 2011  Az.: IID8-43420-001/11
 
 
Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter
 
nachrichtlich
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
Bayerischer Oberster Rechnungshof
 
 
1.
Allgemeines
Die Technischen Lieferbedingungen (TL) und Technischen Prüfvorschriften (TP) für Ingenieurbauten wurden ab 2003 in einem Ordner als „Technische Lieferbedingungen und Technische Prüfvorschriften für Ingenieurbauten (TL/TP-ING)“ zusammengefasst und im Rahmen der sukzessiv stattfindenden Überarbeitung als Loseblattsammlung fortgeschrieben. Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 13/2007 vom 5. Dezember 2007 wurden anhand der „Übersicht über den Stand der TL/TP-ING“ sowohl Einordnungshinweise für die bestehenden TL und TP mit dem jeweiligen Ausgabejahr als auch neu erarbeitete TL und TP bekannt gegeben und entsprechend der Struktur der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING)“ dem Ordner TL/TP-ING zugeordnet.
Die TL/TP-ING, Ausgabe Dezember 2007, ist mit Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 11. Juli 2008 (AllMBl S. 518) eingeführt worden.
 
 
2.
Ergänzende Festlegungen
Bei laufenden Bauverträgen bleibt jeweils die dem Bauvertrag zugrunde liegende Fassung der TL/TP-ING maßgebend, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird.
 
 
3.
Anwendung
Die TL/TP-ING, Ausgabe April 2010, wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 13/2010 vom 23. Juli 2010 (Az.: StB 17/7192.70/11-1249311) bekannt gegeben.
Die TL/TP-ING, Ausgabe April 2010, sind künftig bei Baumaßnahmen im Zuge von Straßen in staatlicher Verwaltung anzuwenden. Die Festlegungen im ARS Nr. 13/2010 sind zu beachten.
Die in der Anlage des ARS Nr. 13/2010 (Übersicht über den Stand der TL/TP-ING, Ausgabe April 2010) nicht mehr enthaltenen TL und TP sind nicht mehr anzuwenden.
 
 
4.
Außerkrafttreten
Die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 11. Juli 2008 (AllMBl S. 518) wird aufgehoben.
 
 
5.
Bezugsmöglichkeiten
Das ARS Nr. 13/2010 ist im Verkehrsblatt, Heft 15/2010 vom 15. August 2010 veröffentlicht.
Das ARS Nr. 13/2010 und die TL/TP-ING, Ausgabe April 2010, werden im Internet bereit gestellt. Auf eine Bereitstellung in Papierform wird daher zukünftig verzichtet.
Bis zur Fertigstellung einer entsprechenden Internetplattform des BMVBS können die TL/TP-ING und das ARS Nr. 13/2010 einschließlich der Anlage (Übersicht über den Stand der TL/TP-ING, Ausgabe April 2010) zur Vermeidung weiterer Verzögerungen vorab von der Homepage der BASt kostenlos heruntergeladen werden unter www.bast.de (Publikationen > Regelwerke zum Download > Brücken- und Ingenieurbau > Baudurchführung).
Aus urheberrechtlichen Gründen sind davon zurzeit allerdings die Abschnitte der ZTV-ING und die zugehörigen TL und TP ausgenommen, die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) bearbeitet werden.
Dies betrifft die TL und TP, die den folgenden Abschnitten der ZTV-ING zugeordnet sind:
 
ZTV-ING 5-4
Tunnelbau – Betriebstechnische Ausstattung
ZTV-ING 7-1 bis 7-5
Brückenbeläge auf Beton und Stahl
ZTV-ING 8-2
Bauwerkssaustattung – Fahrbahnübergänge aus Asphalt
Diese können über die Homepage des FGSV-Verlages kostenpflichtig heruntergeladen werden.
 
 
Josef  P o x l e i t n e r
Ministerialdirektor