Veröffentlichung AllMBl. 2011/04 S. 148 vom 18.03.2011

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Az.: IID8-43420-004/03
913-I
913-I
 
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING),
Fortschreibung April 2010
 
Bekanntmachung der Obersten Baubehörde
im Bayerischen Staatsministerium des Innern
 
vom 18. März 2011  Az.: IID8-43420-004/03
 
 
Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter
 
nachrichtlich
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
Bayerischer Oberster Rechnungshof
 
 
1.
Allgemeines
Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) wurden in einigen Abschnitten aktualisiert und ergänzt. Die neue ZTV-ING, Ausgabe April 2010, ersetzt die ZTV-ING, Ausgabe Dezember 2007, die mit Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 17. August 2009 (AllMBl S. 306) eingeführt worden ist.
Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 14/2003 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (BMVBW)1) vom 7. März 2003 und das Schreiben der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 14. April 2003 (Az.: IID8-43420-004/ZTV-ING/03) bleiben jedoch bezüglich der grundlegenden Ausführungen zum Inhalt und zur Handhabung weiterhin bestehen.
 
 
2.
Ergänzende Festlegungen
Soweit die „Hinweise zu den ZTV-ING“ für eine Maßnahme zutreffend sind und vertragsrechtliche Bedeutung haben, sind entsprechende Textpassagen in die Vergabeunterlagen aufzunehmen.
Bei laufenden Bauverträgen bleibt jeweils die dem Bauvertrag zugrunde liegende Fassung der ZTV-ING maßgebend, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird.
 
 
3.
Anwendung
Die ZTV-ING, Ausgabe April 2010, wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 12/2010 vom 23. Juli 2010 (Az.: StB 17/7192.70/11-1249292) bekannt gegeben.
Die ZTV-ING, Ausgabe April 2010, sind künftig bei Baumaßnahmen im Zuge von Straßen in staatlicher Verwaltung anzuwenden. Die Festlegungen im ARS Nr. 12/2010 sind zu beachten.
 
 
4.
Außerkrafttreten
Die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 17. August 2009 (AllMBl S. 306) wird aufgehoben.
 
 
5.
Bezugsmöglichkeiten
Das ARS Nr. 12/2010 ist im Verkehrsblatt, Heft 15/2010 vom 15. August 2010 veröffentlicht.
Das ARS Nr. 12/2010 und die ZTV-ING werden im Internet bereit gestellt. Auf eine Bereitstellung in Papierform wird daher zukünftig verzichtet.
Bis zur Fertigstellung einer entsprechenden Internetplattform des BMVBS können die ZTV-ING und das ARS Nr. 12/2010 einschließlich der Anlage 1 (Übersicht über den Stand der ZTV-ING – Ausgabe April 2010), der Anlage 2 (Liste der Hinweise zu den ZTV-ING – Stand: 30. April 2010) und der Anlage 3 (Hinweise zu den ZTV-ING) zur Vermeidung weiterer Verzögerungen vorab von der Homepage der BASt kostenlos heruntergeladen werden unter www.bast.de (Publikationen > Regelwerke zum Download > Brücken- und Ingenieurbau > Baudurchführung).
Aus urheberrechtlichen Gründen sind davon zurzeit allerdings die Abschnitte der ZTV-ING ausgenommen, die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) bearbeitet werden.
Dies betrifft folgende Abschnitte:
 
ZTV-ING 5-4
Tunnelbau – Betriebstechnische Ausstattung
ZTV-ING 7-1 bis 7-5
Brückenbeläge auf Beton und Stahl
ZTV-ING 8-2
Bauwerkssaustattung – Fahrbahnübergänge aus Asphalt
Diese können über die Homepage des FGSV-Verlages kostenpflichtig heruntergeladen werden.
 
 
Josef  P o x l e i t n e r
Ministerialdirektor
 
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1) nunmehr: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)