7803.1-L
Änderung der Bekanntmachung über Stundenmaß und Mehrarbeitsvergütung
für hauptamtliche und hauptberufliche Lehrkräfte im Bereich des
Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten
für hauptamtliche und hauptberufliche Lehrkräfte im Bereich des
Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 15. April 2011 Az.: A4/A5-0540-1/3
Die Bekanntmachung über Stundenmaß und Mehrarbeitsvergütung für hauptamtliche und hauptberufliche Lehrkräfte im Bereich des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten vom 28. September 2004 (AllMBl S. 538) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Überschrift wird vor dem Wort „Landwirtschaft“ das Wort „Ernährung,“ eingefügt.
- 2.
- Nr. 1.3.4 erhält folgende Fassung:
- „1.3.4
- Für besondere Tätigkeiten werden auf die Unterrichtspflichtzeit angerechnet:
1. | Leitung von Versuchsfeld sowie Unterweisung in diesen Anlagen (Höhere Landbauschule, Technikerschule) | bis zu drei Wochenstunden im Sommerhalbjahr, |
2. | EDV-Betreuung (alle Fachschulen) | bis zu zwei Wochenstunden pro Schule, |
3. | Betreuung, Korrektur von Facharbeiten, Praktikumsberichten | bis zu zwei Wochenstunden, |
4. | Praktikumsbetreuung | bis zu 0,2 Wochenstunden pro Studierendem, |
5. | Lehrplanarbeit, Qualitätsmanagementsystem | bis zu zwei Wochenstunden pro Schule, |
6. | Betreuung des Alumni-Netzwerkes | bis zu einer Wochenstunde, |
7. | für besondere dienstliche Aufgaben, zeitlich begrenzt und anlassbezogen mit gesondertem Schreiben." |
Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2011 in Kraft.
Martin Neumeyer
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor