Löschung eines Exequaturs
Bekanntmachung der Bayerischen Staatskanzlei
vom 5. April 2011 Az.: Prot 0220-7-35-10
Das italienische Konsulat in Nürnberg wurde mit Wirkung vom 1. September 2010 geschlossen. Stattdessen wurde ein Konsularbüro im Sinn von Art. 4 Abs. 5 WÜK eröffnet, das Teil des italienischen Generalkonsulats in München ist.
Das am 20. September 2005 erteilte Exequatur für Herrn Massimo Darchini ist somit erloschen.
Axel Bartelt
Ministerialdirigent