Veröffentlichung AllMBl. 2011/05 S. 199 vom 30.05.2011

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Stellenausschreibungen
 
In der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist demnächst zu besetzen:
Die Stelle des Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Bayreuth (Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)
Es können nur Bewerber/Bewerberinnen berücksichtigt werden, die über ihre verwaltungsrichterliche Berufserfahrung (mindestens drei Jahre) hinaus zudem über eine ausreichend lange Berufserfahrung
von mindestens zwei Jahren als Richter/Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, oder
von mindestens zwei Jahren als Jurist/Juristin in der Ministerialverwaltung, oder
von mindestens zwei Jahren als Jurist/Juristin am Bundesverfassungsgericht oder Bundesverwaltungsgericht
verfügen (Verwendungsbreite).
Bewerbungen um diese Stelle sind bis 31. Mai 2011 auf dem Dienstweg beim Bayerischen Staatsministerium des Innern einzureichen. Bewerber/Bewerberinnen, die sich um eine entsprechende Richterstelle bisher vergeblich beworben haben und deren Interesse weiter besteht, werden gebeten, erneut eine Bewerbung einzureichen.
Die Bewerbung von Frauen wird begrüßt (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Schwerbehinderte Bewerber/Bewerberinnen im Sinn von § 2 Abs. 2 SGB IX werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
 
Es sind demnächst
die Stelle der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts Nürnberg (BesGr R 3 + AZ) und voraussichtlich
eine evtl. im Durchzug freiwerdende Stelle für eine Vorsitzende Richterin/einen Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Nürnberg (BesGr R 3)
neu zu besetzen.
Bis zum 20. Juni 2011 können auf dem Dienstweg Bewerbungen beim Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Nürnberg eingereicht werden.
Bewerbungen von Frauen sind erwünscht (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der/des Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BayGlG) sowie auf die Möglichkeit einer Ermäßigung des Dienstes unter den gesetzlichen Voraussetzungen des BayRiG wird hingewiesen. Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
 
Die Stelle der Richterin/des Richters am Arbeitsgericht Regensburg – als die ständige Vertreterin/der ständige Vertreter der Direktorin/des Direktors des Arbeitsgerichts Regensburg – (BesGr R 2) ist demnächst neu zu besetzen.
Bis zum 20. Juni 2011 können auf dem Dienstweg Bewerbungen bei der des Landesarbeitsgerichts München eingereicht werden.
Bewerbungen von Frauen sind erwünscht (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der/des Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BayGlG) sowie auf die Möglichkeit einer Ermäßigung des Dienstes unter den gesetzlichen Voraussetzungen des BayRiG wird hingewiesen. Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
 
Es ist demnächst eine Stelle für eine Richterin/einen Richter am Bayerischen Landessozialgericht (BesGr R 2) neu zu besetzen.
Bis zum 20. Juni 2011 können auf dem Dienstweg Bewerbungen bei der Präsidentin des Bayerischen Landessozialgerichts eingereicht werden.
Die Bereitschaft zu einer evtl. Tätigkeit bei der Zweigstelle des Bayerischen Landessozialgerichts in Schweinfurt wird vorausgesetzt.
Bewerbungen von Frauen sind erwünscht (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der/des Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BayGlG) sowie auf die Möglichkeit einer Ermäßigung des Dienstes unter den gesetzlichen Voraussetzungen des BayRiG wird hingewiesen. Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.