Veröffentlichung AllMBl. 2011/06 S. 241 vom 08.06.2011

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Az.: IB1-1367.15-1
Wahl von Oberbürgermeistern und ersten Bürgermeistern
sowie von Landräten im März 2012
 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern
 
vom 8. Juni 2011 Az.: IB1-1367.15-1
 
 
An
die Regierungen
 
die Landratsämter
 
die Landkreise
 
die Gemeinden
 
die Verwaltungsgemeinschaften
 
das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung
 
 
1.
Die berufsmäßigen ersten Bürgermeister, deren Amtszeit im Frühjahr 2006 begonnen hat, scheiden im Frühjahr 2012 aus ihrem Amt aus. Wenn der Beginn der Amtszeit der neu zu wählenden ersten Bürgermeister nicht mit dem Beginn der Wahlzeit der Gemeinderäte zusammenfällt, bestimmen die Rechtsaufsichtsbehörden den Wahltermin (Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG). Entsprechendes gilt für die Festsetzung eines etwaigen Termins für die Wahl des Landrats.
Damit diese Neuwahlen möglichst am selben Tag stattfinden, werden die Regierungen und die Landratsämter gebeten, den Wahltermin soweit möglich einheitlich auf
Sonntag, den 11. März 2012
festzusetzen.
 
2.
Hinsichtlich der Meldungen für statistische Zwecke wird auf die Beachtung der Bekanntmachung vom 21. Januar 2009 (AllMBl S. 55) hingewiesen.
Zusätzlich werden die Gemeinden gebeten, im Rahmen von Schnellmeldungen das vorläufige Ergebnis der Wahl des Oberbürgermeisters bzw. des ersten Bürgermeisters dem Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung noch in der Wahlnacht zu melden. Die Landratsämter werden gebeten, bei der etwaigen Wahl eines Landrats entsprechend zu verfahren. Für diese Schnellmeldung ist das Formblatt nach Anlage 1 bzw. Anlage 2 der Bekanntmachung vom 23. April 2007 (AllMBl S. 234) zu verwenden.
 
 
Günter Schuster
Ministerialdirektor