2132.0-I
Vollzug der Bauvorlagenverordnung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern
des Innern
vom 14. April 2011 Az.: IIB4-4102.2-002/99
- An
- die Regierungen
- die unteren Bauaufsichtsbehörden
- die Gemeinden
- Anlage Nr. 1
- Bauantrag und Abgrabungsantrag mit Erläuterungen
- Anlage Nr. 1a
- Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs gemäß Anlage 2 der BauVorlV mit Erläuterungen
- Anlage Nr. 2
- Baubeschreibung
- Anlage Nr. 3
- Stellungnahme der Gemeinde
- Anlage Nr. 4
- Beseitigungsanzeige mit Erläuterungen
- Anlage Nr. 5
- Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme / Abstandsübernahme mit Erläuterungen
- Anlage Nr. 6
- Bestimmung des Verantwortlichen für die Einhaltung der bauaufsichtlichen Anforderungen an die Standsicherheit bei der Bauausführung gem. Art. 77 Abs. 3 Satz 1 BayBO bei Vorhaben im Sinn des Art. 62 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BayBO mit Erläuterungen
- Anlage Nr. 7
- Baubeginnsanzeige mit Erläuterungen
- Anlage Nr. 8
- Anzeige der Nutzungsaufnahme
- Anlage Nr. 9
- Bescheinigung Standsicherheit I
- Anlage Nr. 10
- Bescheinigung Standsicherheit II
- Anlage Nr. 11
- Bescheinigung Brandschutz I
- Anlage Nr. 12
- Bescheinigung Brandschutz II
- Anlage Nr. 13
- Bescheinigung Brandschutz III
- Anlage Nr. 14
- Bescheinigung über die Einhaltung der festgelegten Grundfläche und Höhenlage
- Anlage Nr. 15
- Bescheinigung Baugrund
- Anlage Nr. 16
- Bescheinigung sicherheitstechnische Anlagen
Verzeichnis der Anlagen
- 1.
- Aufgrund von § 1 Abs. 3 der Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung – BauVorlV) vom 10. November 2007 (GVBl S. 792, BayRS 2132-1-2-I), zuletzt geändert durch § 8 der Verordnung vom 22. Oktober 2009 (GVBl S. 542), werden die anliegenden Vordrucke
- –
- Bauantrag und Abgrabungsantrag mit Erläuterungen
- –
- Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs gemäß Anlage 2 der BauVorlV mit Erläuterungen
- –
- Baubeschreibung
- –
- Stellungnahme der Gemeinde
- –
- Beseitigungsanzeige mit Erläuterungen
- –
- Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme / Abstandsübernahme mit Erläuterungen
- –
- Bestimmung des Verantwortlichen für die Einhaltung der bauaufsichtlichen Anforderungen an die Standsicherheit bei der Bauausführung gem. Art. 77 Abs. 3 Satz 1 BayBO bei Vorhaben im Sinn des Art. 62 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BayBO mit Erläuterungen
- –
- Baubeginnsanzeige mit Erläuterungen
- –
- Anzeige der Nutzungsaufnahme
- –
- Bescheinigung Standsicherheit I
- –
- Bescheinigung Standsicherheit II
- –
- Bescheinigung Brandschutz I
- –
- Bescheinigung Brandschutz II
- –
- Bescheinigung Brandschutz III
- –
- Bescheinigung über die Einhaltung der festgelegten Grundfläche und Höhenlage
- –
- Bescheinigung Baugrund
- –
- Bescheinigung sicherheitstechnische Anlagen
bekannt gemacht und verbindlich eingeführt.
Die Anlage 3 (Stellungnahme der Gemeinde) wird zur Verwendung empfohlen.
- 2.
- Inhalt und grafische Anordnung der hiermit bekannt gemachten Vordrucke sind verbindlich. Die drucktechnische Ausführung (Farbgebung, Durchschreibeblätter etc.) bleibt den Behörden oder Verlagen überlassen. Anträge, Anzeigen und Bescheinigungen, die in der Form des bekannt gemachten Vordrucks gestellt bzw. erstellt werden, sind unabhängig von der drucktechnischen Ausführung von allen Gemeinden und Bauaufsichtsbehörden entgegenzunehmen. Dies gilt insbesondere auch für computergestützt hergestellte Vordrucke.
- 3.
- Die mit Bekanntmachung vom 30. November 2007 verbindlich eingeführten Vordrucke dürfen daneben noch bis zum 31. Dezember 2011 weiter verwendet werden.
- 4.
- Anträge auf Baugenehmigung, auf Abgrabungsgenehmigung und auf Vorbescheid, die Vorlage im Verfahren der Genehmigungsfreistellung, die Beseitigungsanzeige sowie die Anzeige des Baubeginns und der Nutzungsaufnahme sind nur unter Verwendung bekannt gemachter und verbindlich eingeführter Vordrucke einzureichen. Die aufgeführten Sachverständigen-Bescheinigungen dürfen nur unter Verwendung bekannt gemachter und verbindlich eingeführter Vordrucke ausgestellt werden.
- 5.
- Planmappen dürfen auch künftig verwendet werden. Sie sollen in den Farben grün (Urschrift), rot (Ausfertigung für den Bauherrn) und beige (Ausfertigung für die Gemeinde, die nicht untere Bauaufsichtsbehörde ist) gehalten sein. In der rechten oberen Ecke des Deckblatts sind Felder für den Namen des Antragstellers, das Aktenzeichen und den Namen der Gemeinde vorzusehen. Weitere Angaben der Bau- bzw. Abgrabungsantragsvordrucke oder Angaben für die Stellungnahme der Gemeinde dürfen nicht auf die Planmappen gedruckt werden.
- 6.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juli 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung vom 30. November 2007 (AllMBl S. 700) außer Kraft.
Josef P o x l e i t n e r
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor
- Anlage Nr. 1 Bauantrag und Abgrabungsantrag mit Erläuterungen
- Anlage Nr. 1a Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs gemäß Anlage 2 der BauVorlV mit Erläuterungen
- Anlage Nr. 2 Baubeschreibung
- Anlage Nr. 3 Stellungnahme der Gemeinde
- Anlage Nr. 4 Beseitigungsanzeige mit Erläuterungen
- Anlage Nr. 5 Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme / Abstandsübernahme mit Erläuterungen
- Anlage Nr. 6 Bestimmung des Verantwortlichen für die Einhaltung der bauaufsichtlichen Anforderungen an die Standsicherheit bei der Bauausführung gem. Art. 77 Abs. 3 Satz 1 BayBO bei Vorhaben im Sinn des Art. 62 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BayBO mit Erläuterungen
- Anlage Nr. 7 Baubeginnsanzeige mit Erläuterungen
- Anlage Nr. 8 Anzeige der Nutzungsaufnahme
- Anlage Nr. 9 Bescheinigung Standsicherheit I
- Anlage Nr. 10 Bescheinigung Standsicherheit II
- Anlage Nr. 11 Bescheinigung Brandschutz I
- Anlage Nr. 12 Bescheinigung Brandschutz II
- Anlage Nr. 13 Bescheinigung Brandschutz III
- Anlage Nr. 14 Bescheinigung über die Einhaltung der festgelegten Grundfläche und Höhenlage
- Anlage Nr. 15 Bescheinigung Baugrund
- Anlage Nr. 16 Bescheinigung sicherheitstechnische Anlagen