Veröffentlichung AllMBl. 2011/08 S. 309 vom 25.05.2011

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Az.: IIA/IIZ-42011-001/09 und 13-B 1003-2-21511/11
631-I
631-I
 
Richtlinien für die Durchführung von Hochbauaufgaben des Freistaates Bayern
– RLBau 2011 –
 
Gemeinsame Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
und des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
 
vom 25. Mai 2011  Az.: IIA/IIZ-42011-001/09 und 13-B 1003-2-21511/11
 
 
An
die Regierungen
die Autobahndirektionen
die Staatlichen Bauämter
die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen
 
 
Anlage:
Richtlinien für die Durchführung von Hochbauaufgaben des Freistaates Bayern - RLBau 2011 -
 
 
I.
Die Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 12. Februar 1999 (AllMBl S. 221), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 18. September 2002 (AllMBl S. 919), wird durch die nachfolgend bekannt gemachte Neufassung der RLBau 2011 ersetzt.
 
 
II.
Die Neufassung der RLBau 2011 enthält im Wesentlichen folgende Änderungen:
 
1.
Die RLBau enthält ablaufbezogene Minimalregelungen für die Zusammenarbeit zwischen dem Staatsministerium der Finanzen, den nutzenden Verwaltungen und der Bauverwaltung. Auf Regularien, die seitens der nutzenden Verwaltungen, des Staatsministeriums der Finanzen sowie der Bauverwaltung zur Abwicklung eines Projektes verwaltungsintern notwendig sind, ist in der Neufassung verzichtet worden, da diese als verwaltungsinterne Vorschriften aufzustellen und bei Bedarf ebenso verwaltungsintern zu ändern sind.
 
2.
Im Abschnitt A wurden die bisher getrennten Abschnitte Organisation (A) und Haushalt (B) aus redaktionellen Gründen zusammengefasst.
 
3.
Der neue Abschnitt B – Projektentwicklung enthält die Regelungen des Staatsministeriums der Finanzen über die Zusammenarbeit der Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) mit den nutzenden Verwaltungen und der Bauverwaltung hinsichtlich der Deckung des Unterbringungsbedarfs staatlicher Behörden und des Flächenmanagements für staatliche Gebäude.
 
4.
Mit Bekanntmachung der RLBau 2011 werden gleichzeitig die Neufassungen der DIN-Normen
 
-
DIN 276:2008-12
Kosten im Bauwesen und
-
DIN 277:2005-2
Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau
eingeführt.
 
5.
Die Bezeichnung der RLBau-Muster hat sich wie folgt geändert:
 
M 2 (alt)
entfällt
 
M 5 (alt)
neu:
M5 Kostenschätzung
M 6 (alt)
neu:
M6 Kostenberechnung
M 7 (alt)
neu:
M7 Erläuterungsbericht
M 8 (alt)
neu:
M1 Baubedarfsnachweisung – Ausgabemittelanforderung
M 9A (alt)
neu:
M2 Baubedarfsanmeldung Kleine Baumaßnahmen
M 9B (alt)
entfällt
 
M 11 (alt)
entfällt
 
M 12 (alt)
neu:
M3 Stellenplan
M 13 (alt)
neu:
M4 Flächenbedarfsplan
M 14 (alt)
neu:
M8 Bauübergabe
M 30 (alt)
neu:
M9 Objektbogen
 
 
III.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2011 in Kraft. Die RLBau 2011 wird gleichzeitig elektronisch veröffentlicht im Internet des Staatsministeriums des Innern
sowie im Bayerischen Behördennetz
http://hochbau.bybn.de/ (Vorschriften > RLBau / RBBau)
 
Gleichzeitig tritt die Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 12. Februar 1999 (AllMBl S. 221), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 18. September 2002 (AllMBl S. 919), außer Kraft.
 
 
Josef  P o x l e i t n e r
Klaus  W e i g e r t
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor
 

Anlage