731-I
Handbuch
für die Vergabe und Durchführung von Bauleistungen
durch Behörden des Freistaates Bayern
(Vergabehandbuch Bayern für Bauleistungen – VHB Bayern)
für die Vergabe und Durchführung von Bauleistungen
durch Behörden des Freistaates Bayern
(Vergabehandbuch Bayern für Bauleistungen – VHB Bayern)
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung
vom 12. Juli 2011 Az.: B II 2-G12/11
- 1.
- Einführung des Vergabehandbuchs Bayern für Bauleistungen
- 1Mit der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) wurde die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teile A und B (VOB) für Vergaben ab Erreichen des EU-Schwellenwerts eingeführt. 2Durch Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern erfolgte die Einführung für Vergaben unterhalb des EU-Schwellenwerts. 3Für die Vergabe von Bauleistungen wird für alle staatlichen Verwaltungen das Handbuch für die Vergabe und Durchführung von Bauleistungen durch Behörden des Freistaates Bayern (Vergabehandbuch Bayern für Bauleistungen – VHB Bayern) verpflichtend eingeführt.
- 1.1
- 1Das Vergabehandbuch Bayern für Bauleistungen wird als Lesefassung erstellt und fortgeschrieben. 2Es wird im Internet unter www.vergabehandbuch.bayern.de eingestellt und kann ausgedruckt werden.
- 1.2
- Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern wird ermächtigt, künftig notwendige Ergänzungen und Fortschreibungen des Vergabehandbuchs Bayern für Bauleistungen bekannt zu machen.
- 1.3
- Den kommunalen Auftraggebern wird empfohlen, das Vergabehandbuch Bayern für Bauleistungen zu verwenden.
- 2.
- Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- 2.1
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2011 in Kraft.
- 2.2
- Mit Ablauf des 31. Juli 2011 treten außer Kraft:
- 2.2.1
- die Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über die Bekämpfung von Wettbewerbsverzerrungen durch vertragliche Verpflichtung zur Einhaltung der in Bayern geltenden Lohntarife und zur restriktiven Weitervergabe an Nachunternehmer (Tariftreue- und Nachunternehmererklärung – WettbV) vom 6. November 2001 (AllMBl S. 660, StAnz Nr. 46), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 27. November 2007 (AllMBl S. 695, StAnz Nr. 50),
- 2.2.2
- die Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über die Richtlinien für die Vergabe des Bayerischen Innovationspreises (Innovationspreis – InnovP) vom 15. November 1995 (AllMBl S. 933, StAnz Nr. 49), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 8. Juli 2005 (StAnz Nr. 28).
Der Bayerische Ministerpräsident
Horst Seehofer